Onlineprüfung: Luftfahrtbundesamt verteidigt laschen Drohnenführerschein

Seit Anfang des Jahres müssen Piloten von Drohnen ein Onlinetraining nachweisen. Obwohl dies leicht manipulierbar ist, hält das LBA es für sinnvoll.

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Der Drohnenführerschein ist relativ leicht zu bestehen.
Der Drohnenführerschein ist relativ leicht zu bestehen. (Bild: LBA/Screenshot: Golem.de)

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hält die neue Onlineprüfung für Drohnenpiloten trotz ihrer geringen Anforderungen für sinnvoll. Nach Angaben von Behördensprecher Carsten Konzock geht das LBA mit seinen Anforderungen sogar weiter, als es die entsprechende EU-Verordnung verlangt. "Man hätte einfach einige Tafeln ins Internet stellen können, die der Anwender durchflippt", sagt Konzock dem Spiegel und fügte hinzu: "Das wollten wir nicht." Es gehe darum, dass sich angehende Drohnenpiloten mit der Materie befassen, "mit dem sanften Druck einer Prüfung am Ende".

Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue Regelungen für den Betrieb von Drohnen. Diese betreffen laut EU-Durchführungsverordnung (PDF) auch den Nachweis, dass die Fernpiloten "einen Onlinelehrgang absolviert und erfolgreich mit einer Online-Theorieprüfung abgeschlossen" haben.

Allerdings hängt die Erfordernis einer solchen Prüfung unter anderem davon ab, ob es sich um eine "Bestandsdrohne" handelt und zu welcher Gewichtsklasse das Fluggerät gehört. Dem LBA zufolge ist bei Bestandsdrohnen unter 250 Gramm Höchstabflugmasse weiterhin kein Nachweis erforderlich. Bei Bestandsdrohnen unter 500 Gramm wird erst vom 1. Januar 2023 ein sogenannter EU-Kompetenznachweis zum Steuern von Drohnen der Offenen Kategorie benötigt.

40 Multiple-Choice-Fragen

Drohnen dieser Kategorie dürfen unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei geflogen werden. Für die Fluggeräte gilt künftig eine EU-Klassifizierung von C0 bis C4 und den Betriebsbedingungen A1 bis A3. In der Kategorie A2 ist ein EU-Fernpilotenzeugnis erforderlich, da die Drohne auf bis zu fünf Meter an unbeteiligte Personen heranfliegen kann.

  • Je nach Drohnengröße und Betriebsbedingung sind unterschiedliche Kenntnisse nachzuweisen. (Grafik: LBA/Montage: Golem.de)
Je nach Drohnengröße und Betriebsbedingung sind unterschiedliche Kenntnisse nachzuweisen. (Grafik: LBA/Montage: Golem.de)

Der Verordnung zufolge umfasst die Prüfung für den Kompetenznachweis "40 Multiple-Choice-Fragen, die sich angemessen auf die folgenden Themen verteilen: Flugsicherheit, Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen und dessen Grenzen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu UAS (unmanned aircraft system), Schutz der Privatsphäre und der Daten, Versicherung, Luftsicherheit".

Prüfung nicht sehr schwierig

Das Bestehen des Tests beim LBA stellt in der Tat keine besondere Herausforderung dar. Dazu stellt die Behörde auf ihrer Webseite neben der eigentlichen Prüfung auch einen Ausbildungs- und Trainingsbereich bereit. "Das Training kann beliebig oft durchgeführt werden. Haben Sie im Training 70% der Aufgaben richtig beantwortet, können Sie sich zur Durchführung der Prüfung registrieren", heißt es dort.

Einige der Fragen und Antworten hat die Seite Fpvteile.de zusammengestellt. Besonders schwierig sind die meisten Fragen nicht, auch wenn das Training durchaus erforderlich und sinnvoll sein kann, um 75 Prozent der 40 Fragen richtig zu beantworten.

Allerdings ist es natürlich problemlos möglich, während des Tests zu googeln oder jemand anderen die Fragen beantworten zu lassen. Eine diesbezügliche Kontrolle findet nicht statt. Zudem lässt sich der Test bei Nichtbestehen sofort wiederholen. "Es ist ausdrücklich nicht angestrebt, besondere Maßnahmen gegen Betrug zu ergreifen", sagte Konzock dem Spiegel. Die Gefahr der Manipulation werde recht gering sein, da der Drohnenflug in dieser Kategorie in der Regel ein Hobby sei. Man gehe davon aus, dass sich "99 Prozent regelkonform verhalten wollen".

Die Gefahren durch Drohnen, für die nur ein Kompetenznachweis vorgesehen ist, schätzt das LBA als gering ein. Diese Geräte müssten "quasi auf dem freien Feld" geflogen werden, also fernab von Menschen, Industrieanlagen und Wohngebieten, sagte Konzock. Dabei könne im Grunde nicht mehr passieren als: "Die Drohne fällt herunter und ist kaputt."

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