Streaming: Alle Telekom-Kunden müssen für Disney+ mehr bezahlen

Die Telekom erhöht für Bestandskunden im Mai den Abopreis für Disney+. Es gibt aber eine Option für den alten Preis.

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Telekom-Kunden müssen ab Mai mehr für Disney+ zahlen.
Telekom-Kunden müssen ab Mai mehr für Disney+ zahlen. (Bild: Disney/Montage: Golem.de)

Die Deutsche Telekom informiert derzeit Abonnenten von Disney+ per E-Mail über eine bevorstehende Preiserhöhung. Golem.de liegt die entsprechende E-Mail vor. Ab dem 1. Mai 2021 wird das Abo von Disney+ auch für Bestandskunden auf 7 Euro pro Monat erhöht. Seit dem 23. Februar 2021 gelten die 7 Euro monatlich für Disney+ bereits für Neukunden, wenn ein dafür passender Festnetz- oder Mobilfunkvertrag der Telekom vorliegt.

In der aktuellen Benachrichtigung verweist die Telekom auf die neue Option, Disney+ als Jahresabo zu buchen. Über das neue Disney+-Jahresabo hatte Golem.de bereits Anfang März 2021 berichtet. Wer sich auf eine Vertragslaufzeit von einem Jahr einlässt, erhält Disney+ für zwölf Monate zum Monatspreis von jeweils 5 Euro. Die neue Buchungsmöglichkeit soll laut Telekom-Mail am 7. April 2021 starten und im Kundenbereich des Telekom-Kontos verfügbar sein.

Derzeit findet sich die Zubuchoption für Disney+ mit einer Laufzeit von zwölf Monaten weder auf der Disney+-Webseite der Telekom noch auf der Magenta-TV-Webseite der Telekom.

Disney bietet alten Preis länger

Direkt bei Disney ist das Abo von Disney+ teurer als bei der Telekom. Disney hat den Preis von Disney+ in weniger als einem Jahr nach dem Deutschlandstart erhöht. Am 23. Februar 2021 wurde der Abopreis für Neukunden von 6,99 Euro auf 8,99 Euro angehoben.

Der Abopreis für das Jahrespaket stieg von 70 Euro auf 90 Euro. Anders als bei der Telekom werden die Abopreise für Disney+ für Bestandskunden allerdings erst ab dem 22. August 2021 angepasst.

Viele zusätzliche Filme und Serien bei Disney+

Am 23. Februar 2021 wurde der Katalog von Disney+ erweitert. Dazu wurde ein neuer Bereich namens Star eingeführt, in dem erstmals auch Inhalte zu finden sind, die eine höhere Altersfreigabe als FSK 12 besitzen. Mit einem Schlag wurden knapp 280 Spielfilme, 55 TV-Serien sowie fünf Dokumentationen integriert. Die meisten Inhalte stammen aus den vergangenen Jahrzehnten.

  • Diese Filme sind am 23. Februar 2021 in das Abo von Disney+ gekommen. (Bild: Disney)
  • Diese Filme sind am 23. Februar 2021 in das Abo von Disney+ gekommen. (Bild: Disney)
  • Diese Filme sind am 23. Februar 2021 in das Abo von Disney+ gekommen. (Bild: Disney)
  • Diese Filme sind am 23. Februar 2021 in das Abo von Disney+ gekommen. (Bild: Disney)
  • Diese Filme sind am 23. Februar 2021 in das Abo von Disney+ gekommen. (Bild: Disney)
  • Diese Filme sind am 23. Februar 2021 in das Abo von Disney+ gekommen. (Bild: Disney)
  • Diese Filme sind am 23. Februar 2021 in das Abo von Disney+ gekommen. (Bild: Disney)
  • Diese Serien sind am 23. Februar 2021 in das Abo von Disney+ gekommen. (Bild: Disney)
  • Diese Serien sind am 23. Februar 2021 in das Abo von Disney+ gekommen. (Bild: Disney)
Diese Filme sind am 23. Februar 2021 in das Abo von Disney+ gekommen. (Bild: Disney)

Im Zuge dessen wurde die Profilverwaltung mit Kindersicherung erheblich erweitert. Künftig kann ein Profil mit einer PIN abgesichert und jedes Profil so eingestellt werden, dass nur Inhalte bis zu einer bestimmten FSK-Stufe sichtbar sind.

Neue Profilfunktionen bei Disney+ mit altem Fehler

Bei den freigegebenen Inhalten im Kinderprofil gibt es noch immer die gleichen Probleme wie beim Start von Disney+ im März 2020. Disney hatte im März 2020 angekündigt, dass diese Fehler korrigiert werden. Nach fast einem Jahr ist das allerdings nicht passiert.

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flasherle 17. Mär 2021

kläre mich auf? wenn 10.000.000 die 5 euro nicht mehr zahlen, dann müssen die anderen mit...

Lacrimula 16. Mär 2021

Werden mir in einer Woche für das nächste Disney-Jahr abgebucht, also schlappe 5,83...

M.P. 16. Mär 2021

"Alle Telekom-Kunden" hat schon eine feststehenden Bedeutung....

yumiko 16. Mär 2021

Danke - dein Kommentar hat direkt mehr Informationsgehalt als der Artikel (bzw. beide...



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