Pilotprojekt Südkreuz ausgewertet: Flächendeckende Gesichtserkennung rückt näher

Beim Pilotprojekt zur Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz hat kein System wirklich überzeugt. Eine Kombination zweier Systeme könnte nach Ansicht der Polizei aber brauchbare Ergebnisse liefern.

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Eine der drei Überwachungskameras für das Pilotprojekt am Bahnhof Südkreuz
Eine der drei Überwachungskameras für das Pilotprojekt am Bahnhof Südkreuz (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Die Bundesregierung sieht in automatischen Gesichtserkennungssystemen einen "wesentlichen Mehrwert" für die künftige Arbeit der Polizei. Das ist laut Pressemitteilung (PDF) das Ergebnis eines gut einjährigen Pilotprojekts am Berliner Bahnhof Südkreuz, bei dem von der Bundespolizei mehrere Systeme zur Videoüberwachung getestet wurden. Die durchschnittliche Erkennungsquote bei dem besten getesteten System habe bei 82,8 Prozent gelegen. Allerdings lag die Fehlerquote der Systeme zusammen noch bei 0,34 Prozent.

Eine Verknüpfung der beiden besten Systeme könne die Fehlerrate hingegen auf einen Wert von 0,00018 Prozent senken. Das würde laut Abschlussbericht (PDF, S. 81) bedeuten, dass auf einem Bahnhof mit 20 installierten Kameras und einer Benutzerfrequenz von 15.000 Personen pro Tag und Kamera im Durchschnitt 0,54 Falschtreffer an einem Tag erzeugt würden. Damit würde theoretisch jeden zweiten Tag eine Person unberechtigterweise mit einer gesuchten Person verwechselt.

Drei Systeme getestet

Von August 2017 bis Ende Juli 2018 hatten drei Kameras in drei Bereichen des Umsteigebahnhofs Südkreuz für die Computerprogramme zur Gesichtserkennung gefilmt. 300 Testpersonen hatten sich freiwillig an dem Projekt beteiligt. Gefilmt wurden ein Ein- und Ausgang sowie eine Treppe. Mit Computern wurden die Aufnahmen mit den gespeicherten Gesichtern der Testpersonen verglichen. Diese wurde in der zweiten Testphase wiederum aus Überwachungskameras entnommen. Damit sollte überprüft werden, ob "praxisnahe Gesichtsbilder", also übliche Fahndungsfotos, dafür geeignet sind.

Bei dem Test wurden drei verschiedene Systeme der Firmen Herta, Anyvision und Idemia eingesetzt. Die Daten der handelsüblichen Videokameras mit einer Auflösung von 1.920 mal 1.080 Pixeln wurden auf einen jeweils eigenen Server geleitet und ausgewertet. In einem Raum der Bundespolizei befanden sich lediglich drei Laptops mit den Clients für die Programme.

Niedrige Fehlerquote im UND-Modus

Die Auswertung ergab unter anderem, dass die Kamera an der Rolltreppe tagsüber eine deutlich höhere Fehlerrate aufwies, was die Tester auf schwierige Lichtverhältnisse zurückführten. Des Weiteren stellte sich heraus, dass eines der Systeme eine deutlich niedrigere Fehlerrate erzielte. Allerdings war die Trefferrate in Testphase 2 mit 31,2 Prozent deutlich niedriger als bei den beiden anderen Systemen, die 76,2 und 82,8 Prozent aufwiesen.

  • Am Berliner Bahnhof Süd testete die Bundespolizei drei Gesichtserkennungssysteme. (Bild und Unkenntlichmachung: Friedhelm Greis/Golem.de)
  • Das beste System, dessen Hersteller nicht genannt wurde, erzielte eine Trefferquote von mehr als 80 Prozent. (Bild und Unkenntlichmachung: Friedhelm Greis/Golem.de)
  • Nur die Kombination zweier Systeme ergab eine akzeptable Fehlerquote von 0,00018 Prozent. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
  • Für das Pilotprojekt wurden drei Kameras installiert. (Bild und Unkenntlichmachung: Friedhelm Greis/Golem.de)
  • Die Passanten wurden durch Aufkleber auf dem Boden über das Pilotprojekt informiert. (Bild und Unkenntlichmachung: Friedhelm Greis/Golem.de)
  • Die Kameras überwachten den Eingangsbereich und eine Rolltreppe. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
  • Das Kontrollzentrum der Bundespolizei befand sich gegenüber der Rolltreppe. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
  • Die Überwachungskameras lassen sich zur Not austricksen. (Bild und Unkenntlichmachung: Alexander Theiler/naiv.tv)
  • Die automatisierte Gesichtserkennung könnte künftig flächendeckend auf Bahnhöfen und Flughäfen eingesetzt werden. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Am Berliner Bahnhof Süd testete die Bundespolizei drei Gesichtserkennungssysteme. (Bild und Unkenntlichmachung: Friedhelm Greis/Golem.de)

Dem Bericht zufolge könnten die beiden besten Systeme im ODER- sowie im UND-Modus betrieben werden. Mit der ODER-Verknüpfung erhöhe sich zwar die Zahl der Treffer, allerdings auch die Fehlerrate. Bei bestimmten Gefahrenlagen wie nach Terroranschlägen könne dennoch dieser Modus gewählt werden. "Die zu erwartende höhere Trefferrate könnte - unter Inkaufnahme einer anzunehmenden höheren Falschakzeptanzrate - die Wahrscheinlichkeit eines Fahndungstreffers signifikant erhöhen", heißt es. Im normalen Polizeialltag sollte jedoch die UND-Verknüpfung gewählt werden. Dann sei die "Falschakzeptanzrate signifikant niedriger".

Seehofer will Gesetzesänderung

Nach Ansicht von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zeigen die Ergebnisse, "dass die Technik zur Gesichtserkennung unsere Polizistinnen und Polizisten im Alltag erheblich unterstützen kann". Die Systeme hätten sich in "beeindruckender Weise bewährt, so dass eine breite Einführung möglich ist". Nun müsse entschieden werden, "unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Technik künftig zum Einsatz kommen soll". Hierbei müssten auch der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beachtet werden.

Seehofer will im Falle einer Einführung zunächst "eine klarstellende Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz" schaffen, aus der die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Einsatz von Systemen zur Gesichtserkennung und sonstiger intelligenter Videoüberwachung hervorgehen. Seehofers Vorgänger Thomas de Maizière (CDU) hatte stets einen flächendeckenden Einsatz der Technik an Bahnhöfen und Flughäfen gefordert.

Datenschützer lehnen Gesichtserkennung ab

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hatte das Pilotprojekt im April 2017 für zulässig erklärt. Das habe allerdings nichts an "grundsätzlichen Bedenken" gegen diese Technik geändert. "Sollten derartige Systeme später einmal in den Echtbetrieb gehen, wäre dies ein erheblicher Grundrechtseingriff", hatte Voßhoff gesagt.

Die Datenschützer von Bund und Ländern hatten Ende März 2017 erklärt (PDF), sie hielten den Einsatz biometrischer Gesichtserkennungssoftware in Überwachungskameras für rechtswidrig. Es handele sich um einen besonders schweren Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, hieß es. "Der Einsatz von Videokameras mit biometrischer Gesichtserkennung kann die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich zerstören", hieß es. Außerdem bestehe das Risiko der falschen Identifizierung.

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HeroFeat 15. Okt 2018

Was ich so mitbekommen habe hängen die dann teilweise schon in die Klassenräume Kameras...

HeroFeat 15. Okt 2018

Naja gerade im Bereich Film gibt es sehr gute Maskenbildner. Die können sicherlich dein...

chefin 15. Okt 2018

falsch, aktuell haben wir täglich hundertausende falscher "Beschuldigter" in...

chefin 15. Okt 2018

das ist unrealistisch und völlig überzogen berechnet. Eine gesuchte Person die an Punkt A...



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