Energieeffizienz: Produktionsverbot für bestimmte Halogenlampen tritt in Kraft

Nach den Glühlampen trifft es nun Leuchtmittel mit Halogen. Doch vom Produktionsverbot in der EU sind längst nicht alle Halogenleuchten betroffen.

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Solche Halogenlampen dürfen künftig nicht mehr produziert werden.
Solche Halogenlampen dürfen künftig nicht mehr produziert werden. (Bild: Philips)

Vom 1. September 2018 an dürfen bestimmte Halogenleuchten in der EU nicht mehr produziert werden. Damit tritt die letzte Phase der EU-Lampenverordnung in Kraft. Betroffen von dem Verbot sind jedoch längst nicht alle Halogenlampen, sondern vor allem die "klassischen" Lampen mit einem E27- oder E14-Sockel der Energieklasse D mit ungebündeltem Licht. Restbestände dürfen ab September zwar noch verkauft, aber keine neuen Lampen produziert werden. Für flache Halogenlampen mit Stiftsockeln wie G4 oder G9, Halogenstrahler mit GU10-Sockel sowie Halogenstäbe ist noch kein Produktionsstopp geplant.

Hinter dem Produktionsstopp steckt die sogenannte Ökodesign-Richtlinie der EU von 2009. Sie legt Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten fest. Neben dem Verbot für Glühlampen, das 2012 in Kraft trat, gilt seit dem 1. April 2015 ein erweitertes Verbot für ineffiziente Leuchtmittel, das Quecksilberdampflampen und die sogenannten Energiesparlampen betraf. Damals hatte die EU-Kommission das Verbot bestimmter Halogenlampen, das für den 1. September 2016 geplant war, um zwei Jahre verschoben. Der Grund: Eine Marktanalyse hatte ergeben, dass es bis dahin noch nicht genügend LED-Produkte geben würde, um die Halogenlampen zu ersetzen.

Ersatz für "klassische Glühbirne"

Hersteller wie Philips bewerben die Halogenlampen mit E27-Sockel nach dem Glühlampenverbot als die "neue klassische Glühbirne". Im Vergleich zu einer klassischen Glühlampe hatte sie immerhin einen um 20 Prozent niedrigeren Energieverbrauch. Eine LED-Lampe spart hingegen mehr als 80 Prozent der Energie und hat eine deutliche höhere Lebensdauer.

  • Längst nicht alle Halogenlampen werden vom 1. September 2018 an verboten. (Grafik: EU-Kommission)
Längst nicht alle Halogenlampen werden vom 1. September 2018 an verboten. (Grafik: EU-Kommission)

Ob und wann die kompakten Halogenlampen künftig verboten werden, ist unklar. G4-Sockel-Lampen gibt es zwar auf LED-Basis, doch bieten Osram und Philips diese beispielsweise nur für Niederspannungssysteme mit 12 Volt an. LED-Strahler mit GU10- oder GU5.3-Sockel für 230 Volt sind hingegen weit verbreitet. Zudem sind Halogenlampen im Gegensatz zu LEDs immer dimmbar.

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bombinho 25. Aug 2018

Bei den Baedern waere ich vorsichtig mit LEDs, die haben da schon durchaus Probleme mit...

bombinho 25. Aug 2018

Wenn Du clever bist, kaufst Du deine Leuchtmittel fuer deutlich weniger als 15 Euro und...

conker 24. Aug 2018

Ich hatte hauptsächlich keine Lust early adopter zu spielen, und die ganze aktuelle...

dummzeuch 24. Aug 2018

Wohl eher nicht mehr: https://www.heatball.de/ Letzte Verkäufe waren 2014, nach mehreren...



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