VBB: Schwarzfahrer trotz Handy-Ticket

Nutzer von Online-Tickets in Berlin und Brandenburg für den ÖPNV müssen aufpassen. Wer sein Ticket nicht zwei Minuten vor Abfahrt erworben hat, wird zum Schwarzfahrer erklärt – obwohl diese Regel kaum dokumentiert ist.

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Sofort gültige VBB-Tickets sind im VBB erst nach zwei Minuten gültig.
Sofort gültige VBB-Tickets sind im VBB erst nach zwei Minuten gültig. (Bild: S-Bahn Berlin GmbH/J. Donath)

Wer ein Online-Ticket kauft, der muss dies zwei Minuten vor Antritt einer Fahrt machen, wie der Tagesspiegel unter Berufung auf Stellungnahmen einiger Berliner Verkehrsunternehmen berichtet. Aufgefallen ist das einem Mitarbeiter der Bild-Zeitung, der sein Ticket erst kurz vor der Zugfahrt erworben hatte. Das Ticket zeigt einen Erwerb um 19:12, dem geplanten Abfahrtzeitpunkt der S-Bahnlinie S9. Kontrolliert wurde laut dem Bild-Mitarbeiter um 19:15 Uhr. Um 19:19 wurde offenbar das Schwarzfahrerticket ausgestellt, wie einer Twitter-Beschwerde an die in diesem Fall nicht zuständige BVG zeigt.

  • Touristen verkauft der VBB das Ticket mit sofortiger Gültigkeit. Die 2-Minuten-Regel nach dem Kauf wird aber nur auf der deutschen Webseite erklärt. (Screenshot: Golem.de)
Touristen verkauft der VBB das Ticket mit sofortiger Gültigkeit. Die 2-Minuten-Regel nach dem Kauf wird aber nur auf der deutschen Webseite erklärt. (Screenshot: Golem.de)

Der Grund: Ein zum Abfahrtszeitpunkt gekauftes Ticket wird offenkundig gleichgestellt mit dem Versuch, schwarz zu fahren. Das gilt sowohl bei der S-Bahn als auch bei der BVG, die eine nicht dokumentierte 2-Minuten-Regel für Handytickets anwendet. Beide halten die Regel für gültig, was umso interessanter ist, als in der Wissensdatenbank der BVG dieses Limit nicht erwähnt wird. Selbst in den Beförderungsbedingungen ist die Regel nicht aufgeführt. Der übergeordnete Verkehrsverbund Berlin Brandenburg, der für Tarife verantwortlich ist, spricht sogar von einer 'sofortigen Gültigkeit' von Handy-Tickets.

Offenbar hat sich in der Praxis dennoch intern ein Verfahren etabliert, das Missbräuche vermeiden soll, aber nicht mit anderen Stellen abgesprochen wurde. Ziel des Vorgehens ist zu verhindern, dass sich ein Fahrgast erst während der Kontrolle einen Fahrschein kauft. Das Betreten des Bahnsteiges ohne Fahrausweis ist im Berliner Raum nämlich nach einem lange zurückliegenden Streit erlaubt.

Ein Counter als Regel

Der einzige Hinweis für Nutzer auf die 2-Minuten-Regel ist laut Tagesspiegel ein Countdown in einem Untermenü der Handy-Ticket-App, der zwei Minuten herunterzählt und den Kontrolleuren ermöglichen soll, genau zu bestimmen, ob das Ticket vor Fahrtantritt gekauft wurde. In unserer VBB-App finden wir ihn jedoch nicht. Dort steht vor dem Kauf explizit, dass das Ticket sofort gültig sei. Es gibt allerdings eine Dokumentation zur App, die doch auf einen Counter verweist. Im Vergleich zur Papierversion der Fahrscheine ist das ungewöhnlich kompliziert. Diese können etwa in Bussen oder Straßenbahnen sogar beim Betreten des Fahrzeugs erworben werden, während der Handy-Ticket-Nutzer theoretisch erst einmal zwei Minuten vor den offenen Türen des Fahrzeuges warten muss.

Das Verfahren wegen Schwarzfahrens gegen den Bild-Redakteur sei mittlerweile eingestellt worden, ließ die S-Bahn den Tagesspiegel wissen. Der Grund war angeblich ein Darstellungsfehler in der App. Dem widerspricht der Betroffene aber. Der Screenshot des Fahrscheins soll in Anwesenheit des Kontrolleurs angefertigt worden sein, der auf die 2-Minuten-Regel bestand.

Ob derartig versteckte Regelwerke auch in anderen Verbundgebieten Anwendung finden, ist uns derzeit unbekannt. Handy-Tickets finden aber zunehmend Verbreitung. Wer diese nutzt, sollte sich umfassend informieren, um eine Fehlbedienung zu verhindern. Die Reaktionen der Verkehrsbetriebe zeigen, dass sie sich hier im Recht fühlen, dass Regeln für den Fahrkartenkauf nicht klar dokumentiert werden müssen. Ein Hinweis in der App muss reichen, auch wenn dieser im Widerspruch zu allen anderen Dokumenten ist.

Dies ist nicht der erste Fall dieser Art. Bei Online-Tickets wie auch E-Tickets hat der Kunde vor Ort das Problem, wenn die Technik oder Dokumentation versagt. Weder E-Ticket noch Handy-Ticket lassen sich ohne zusätzliche Infrastruktur von Kontrolleuren korrekt bewerten. Einen entsprechenden Vorfall gab es dieses Jahr bereits. Papier-Fahrkarten haben dieses Problem prinzipbedingt nicht. Auch ohne das Auslesen eines Chips oder Barcodes lässt sich die Gültigkeit überprüfen.

Papiertickets sollen allerdings verschwinden. Seit über zehn Jahren gibt es in Deutschland das erstaunlich problematische und komplexe E-Ticket. Derzeit wird an einem Plan gearbeitet, das Ticket deutschlandweit zu nutzen und Papierfahrscheine abzuschaffen. Als Vorbereitung werden deswegen 377 Tarifsysteme in ein Format überführt. Das vielversprechende System Touch & Travel wurde mittlerweile abgeschafft.

Nachtrag vom 30. November 2017, 12:51 Uhr

Wie die BVG über ihren Social Media Account klarstellt, gilt für dieses Unternehmen, dass das Handy-Ticket vor Fahrtantritt gelöst werden muss. Der Counter gilt nur als Kontrolle, wann das Ticket gekauft wurde. In Berlin findet sich typischerweise nur eine Minuten-Angabe auf Fahrscheinen. Papierfahrscheine sind zudem oft ein paar Minuten länger gültig, weil der Stempel ein paar Minuten extra gibt.

Nachtrag vom 30. November 2017, 14:56 Uhr

Der VBB hat soeben eine neue FAQ zu den Handy-Tickets (Stand: 30. November 2017) veröffentlicht. Im Unterschied zur Vorversion (Google Cache) wurden Einträge zum Handy-Ticket hinzugefügt. Der Counter selbst basiert auf einem Zeitmesser des Handyticket-Deutschland-Servers. Ist dieser rot gefärbt, stimmt die Smartphone-Uhrzeit nicht, was mitunter zu Missverständnissen führen kann. Solche Missverständnisse sollte es aber nicht geben, da der Counter die Gültigkeit des Tickets nicht beeinflusst. Es ist eine Beurteilungshilfe für das Kontrollpersonal. Die Gültigkeit des Tickets beginnt in jedem Fall, wenn das Ticket ausgegeben wurde. Es muss bei jedem Verkehrsmittel vor dem Betreten des Verkehrsmittels ausgestellt werden. Die bei Straßenbahnen übliche Regel, dass das Ticket im Zug erworben werden kann, gilt für das Handyticket nicht.

Entsprechende Rückmeldungen von Lesern deuten zudem stark darauf hin, dass es sich hier um ein bundesweites Problem handelt und es auch in anderen Verbünden zu Problemen kam. Mehrere Leser berichten im Forum, per E-Mail und per Social Media, dass sie vor Ablauf des Timers erwischt wurden. Die Fälle wurden kulant geregelt, mitunter mit dem Hinweis, beim nächsten Mal die zwei Minuten abzuwarten.

Mit der Aktualisierung der Dokumentation des für Tarife zuständigen VBB kann jeder Nutzer in Berlin und Brandenburg darauf verweisen. Es ist davon auszugehen, dass auch andere Verkehrsverbünde auf das Handyticket-Deutschland-Problem aufmerksam werden und ihre Dokumentation anpassen.

Nachtrag vom 12. Dezember 2017, 14:03 Uhr

Das Handy-Ticket lässt per Hintergrund-System prinzipiell die sekundengenaue Ausgabe von Fahrscheinen zu.

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crazypsycho 29. Dez 2017

Seit wann kein ein Ticket denn ablaufen, bevor der erste Bus da ist?

ruben_harkley 04. Dez 2017

So teilte es mir ein Kontrolleur mit. Oft ist es eigentlich sehr schwierig, da ich die...

quineloe 04. Dez 2017

Brauch ich auch eine Hotellobbykarte, wenn ich dort jemanden abholen oder hinbringen...

crazypsycho 04. Dez 2017

Eher gibt es keinen Grund ihn nicht mitzuführen. Deine Gegenanzeige verläuft im nichts...



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