Handyortung: Wir ahnungslosen Insassen der Funkzelle
Millionen Standortdaten unbescholtener Bürger landen durch Funkzellenabfragen bei den Ermittlungsbehörden. Die Betroffenen erfahren das meist nicht – obwohl sie informiert werden müssten.
Die Funkzellenabfrage darf seit kurzem als Standardermittlungsinstrument der Polizei gelten. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einen Beschluss des Bundestags von Ende Juni bestätigt, der die Mobilfunk-Rasterfahndung nach jedem Wohnungseinbruchdiebstahl ermöglicht. Mit dem Ermittlungsinstrument wurden in den vergangenen Jahren Millionen unbeteiligter Bürgern erfasst und deren Daten in den Datenbanken von Polizei und Staatsanwaltschaft gespeichert. Doch die Betroffenen erfahren von der Handyortung in der Regel nichts.
Seit langem bestehen Defizite bei der Benachrichtigung der Betroffenen und der Löschung der erhobenen Verkehrsdaten. Der Kieler Piratenpartei-Politiker Patrick Breyer prophezeit Sicherheitspolitikern daher: "Ohne Benachrichtigung wird der Widerstand der Bürger gegen die Maßnahme zunehmen, wenn man nicht erklären kann, mit welchem Erfolg eine Maßnahme durchgeführt wurde." Denn: "Transparenz ist ein wichtiger Faktor für Akzeptanz." Und mit der Transparenz ist es bislang nicht sehr weit her – nicht einmal mit der Erfassung.