Markenrecht: Apple verhindert Birnen-Logo

In einem Rechtsstreit konnte Apple einen Sieg erzielen. Die EU-Markenrechtsbehörde EUIPO folgte dem Einspruch des Unternehmens mit dem Logo eines angebissenen Apfels. Laut der Behörde hat die Silhouette einer Birne zu viel Ähnlichkeit mit dem Apple-Motiv.

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Die Logos von Apple und Pear Technologies im Vergleich
Die Logos von Apple und Pear Technologies im Vergleich (Bild: EUIPO)

Das chinesische Unternehmen Pear Technologies wollte als Markenzeichen die Silhouette einer Birne verwenden und hatte die betreffende Marke für Europa vor drei Jahren angemeldet. Dagegen legte Apple Widerspruch ein und hatte damit beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) Erfolg. Die Entscheidung erfolgte bereits Mitte Januar 2017, wurde aber erst jetzt bekannt. Pear bietet Produkte rund um digitale Karten und Navigationslösungen an und ist damit - wie Apple - im Bereich der Computertechnik tätig.

Verwechslungsgefahr für Kunden

Apple begründete seinen Einspruch damit, dass die Silhouette einer Birne bei Kunden zu Verwechslungsgefahr mit dem Apple-Logo führen könnte. Pear könnte von der hohen Reputation der Marke Apple profitieren. Pear wies darauf hin, dass zu der Markeneintragung auch der Schriftzug Pear Technologies gehöre, der unter der Birnensilhouette zu sehen sei. Während das Apple-Logo angebissen sei, habe die Birne keine Bissspuren. Beides beeindruckte die Behörde nicht. In ihrer Begründung heißt es, dass "eine Birne ganz klar kein Apfel" sei. Dennoch habe das Pear-Logo zu viel Ähnlichkeit mit dem Apple-Logo und orientiere sich bezüglich der Gestaltung zu stark daran.

  • Der erste Entwurf für die Markeneintragung von Pear Technologies (Bild: EUIPO)
  • Das Apple-Logo im direkten Vergleich mit dem Logo von Pear Technologies (Bild: EUIPO)
  • Apple beanstandete auch den zweiten Entwurf von Pear Technologies. (Bild: EUIPO)
  • Das Apple-Logo im direkten Vergleich mit dem zweiten Logo von Pear Technologies (Bild: EUIPO)
Das Apple-Logo im direkten Vergleich mit dem Logo von Pear Technologies (Bild: EUIPO)

In dem dreijährigen Verfahren hatte Pear das Design verändert, um so eine Markeneintragung zu erreichen. Die bisher klar erkennbare Birnensilhouette wurde abstrahiert und mit mehreren Elementen nachgebildet. Erneut gehörte der Pear-Schriftzug zum Bestandteil der Marke. Auch dagegen ging Apple vor und hatte Erfolg. Das Amt sah noch immer zu viele Ähnlichkeiten zwischen den beiden Marken.

In der Entscheidung heißt es, dass die beiden Obstsorten aus biologischer Sicht in engem Zusammenhang stünden. Die bildlichen Elemente der beiden Obstsorten hätten daher sehr viele optische Gemeinsamkeiten, das wirke sich auch auf die Silhouetten der beiden Früchte aus. Auch wenn die Ähnlichkeit nur schwach ausgeprägt sei, genüge das bereits, um in einer Markenrechtsangelegenheit Einspruch einzulegen. Für die Behörde sei bewiesen, dass sich Pear ganz bewusst am Apple-Logo orientiert habe.

Rechtsstreit um Café Apfelkind

Vor einigen Jahren sorgte der Streit um die Marke Apfelkind für Aufsehen. Ein Bonner Café namens Apfelkind wollte sich die Marke schützen lassen - Bestandteil des Logos war eine Apfelsilhouette. Apple legte Widerspruch ein und sah eine Markenrechtsverletzung. Überraschend wurde der Widerspruch dann von Apple ohne Begründung zurückgezogen.

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