Bundesnetzagentur: Puppenverbot gefährdet das Smart Home und Bastler

Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur könnte Smart-Home-Fans und Bastler zu Straftätern machen. Dabei ist die rechtliche Grundlage längst nicht so eindeutig, wie es die Bundesnetzagentur darstellt.

Eine Analyse von veröffentlicht am
Die Bundesnetzagentur sieht hier nur Spione.
Die Bundesnetzagentur sieht hier nur Spione. (Bild: Alexander Merz/Golem.de)

Die Bundesnetzagentur verbietet die Puppe My Friend Cayla. Der deutsche Vertreiber der Puppe, Vivid, widerspricht der Behörde vollständig. Die Golem.de-Leser und wir rätseln, wieso Amazon Echo und Mattels Wi-Fi-Barbie nicht von dem Bann betroffen sind und ob er auch für unsere Bastelprojekte gilt. Wir haben versucht, den Konflikt zu verstehen.

Verbot wird mit dem Telekommunikationsgesetz begründet

Inhalt:
  1. Bundesnetzagentur: Puppenverbot gefährdet das Smart Home und Bastler
  2. Zum unbemerkten Abhören geeignet und bestimmt
  3. Bundesnetzagentur legt sich nicht fest

Ins Rollen brachte die Angelegenheit der Jura-Student Stefan Hessel. Nach dem Besuch einer Veranstaltung über IT-Sicherheit im September 2016 kaufte er die Puppe und verfasste ein Rechtsgutachten zu My Friend Cayla. Er schickte es der Bundesnetzagentur zu und nachdem diese sich gemeldet hatte, veröffentlichte er im Januar 2017 das Gutachten.

  • Aus Sicht der Bundesnetzagentur sollten wir von einer derartigen Kombination die Finger lassen. (Bild: Alexander Merz/Golem.de)
Aus Sicht der Bundesnetzagentur sollten wir von einer derartigen Kombination die Finger lassen. (Bild: Alexander Merz/Golem.de)


My Friend Cayla wurde bereits seit ihrem Erscheinen durch Verbraucherschützer kritisiert, dabei wurde vor allem mit dem Datenschutz argumentiert. Das Verbot erfolgte aber aufgrund der Argumentation von Hessel auf Basis des Paragrafen 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG): "Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen."

Der Begriff Sendeanlage ist im TKG selbst nicht definiert, deshalb greift Stefan Hessel auf die ehemalige Definition des Begriffs "Funkanlage" im TKG von 1996 zurück. Der Begriff Funkanlage umfasst "elektrische Sende- oder Empfangseinrichtungen, zwischen denen die Informationsübertragung ohne Verbindungsleitungen stattfinden kann". Mit dieser Definition ist die erste Voraussetzung zur Anwendung des Gesetzes erfüllt, denn My Friend Cayla verfügt über einen Bluetooth-Sender. Der deutsche Vertreiber der Puppe widerspricht dem in seiner Pressemitteilung nicht.

Der Spion muss sich tarnen

Auch bei der nächsten Voraussetzung widerspricht der Vertreiber nicht. Technisch gesehen ist die Puppe ein Bluetooth-Headset, als solches aber nicht erkennbar, wie Hessel feststellt. Die Puppe gehört damit zu jenen Gegenständen, "die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind".

Deshalb ist Amazon Echo vorerst nicht von einem Verbot bedroht: Das charakteristische lautsprecherartige Design täuscht keinen anderen Gegenstand vor. Im Hinblick auf Haushaltsgegenstände, die zunehmend mit smarten Sprachsteuerungen ausgerüstet werden, meint Hessel, dass die Interpretation des Passus nicht absolut ist:

"Die Frage, ob eine Sendeanlage getarnt ist, unterliegt darüber hinaus natürlich dem Zeitgeist. Während heute allgemein bekannt sein dürfte, dass ein Smartphone eine Kamera und ein Mikrofon hat, wurde früher durchaus diskutiert, ob nicht auch eine verbotene Sendeanlage vorliegt."

So weit scheinen Stefan Hessel, die auf dessen Argumenten aufbauende Bundesnetzagentur und der Vertrieb bis jetzt nicht auseinanderzuliegen. Warum beharrt der Vertrieb trotzdem darauf, dass die Puppe nicht unter das Gesetz fällt, während die Bundesnetzagentur ein Verbot durchsetzen will?

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Zum unbemerkten Abhören geeignet und bestimmt 
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Robert Hab 23. Feb 2017

Diese Puppe bringt keinen Mehrwert für Kinder und ist relativ einfach zu illegalen...

chithanh 22. Feb 2017

Die Frage ist hier natürlich, ob man mit dem Echo unbemerkt abhören kann. Die ganzen...

chithanh 22. Feb 2017

Wie gesagt, ob das Gerät noch weitere Funktionen hat, und wie wichtig diese Funktionen...

User_x 22. Feb 2017

und das sind eben die Gesetzeslücken (schön grau und schwammig). Je vor was du für einem...



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