WLAN to Go: Telekom-Hotspots waren für Fremdsurfer anfällig
Beim Angebot WLAN to Go von der Deutschen Telekom und Fon konnten Angreifer die Anmeldung umgehen und so direkt über den Anschluss des eigentlichen Inhabers surfen. Die Telekom hat den Konfigurationsfehler mittlerweile behoben.
Bei der Konfiguration ihrer Hotspots hat die Deutsche Telekom einen Fehler gemacht, der unberechtigten Nutzern Zugang zum Internet verschaffen konnte. Dabei wurde auch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 16 Mbit/s aufgehoben. Das Problem ist mit einem Software-Update behoben worden, das seit dem gestrigen Dienstagnachmittag auf allen Hotspots verfügbar sein soll.
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- Update ist ausgerollt
Der Fehler trat nach Angaben des Sicherheitsforschers Joel Höner auf, wenn Nutzer auf einem Speedport-Gerät der Telekom die Option WLAN-To-Go aktiviert hatten. Der Router spannt dann ein zweites, unverschlüsseltes WLAN auf, über das Nutzer des Programms und Telekom-Hotspot-Kunden Internetzugang bekommen können. Der Traffic wird in diesem Fall über einen Telekom-eigenen Proxy-Server abgewickelt, um die Inhaber des Internetanschlusses vor Abmahnungen und Ähnlichem zu schützen.
Bei der Konfiguration machten die Techniker der Telekom aber offenbar einen Fehler. Wenn der Nutzer sich zuerst mit dem Hotspot verbindet, besteht kein Internetzugang, lediglich die Anmeldeseite der Telekom und eine Anzahl weiterer Seiten ist per Whitelist freigeschaltet. Dafür werden sogenannte Regular Expressions erstellt. Weil verschiedene Steuerzeichen nicht korrekt bereinigt wurden (Sanitization), hätten Angreifer eigene Server auf eine Whitelist setzen und damit den Login umgehen können.
Probleme mit Störerhaftung und Bandbreitenverlust
Für den Eigentümer des Hotspots könnte dies unangenehme Folgen haben, wenn ein so verbundener Nutzer illegale Dinge tut. Der Eigentümer könnte unter Umständen Abmahnungen oder Strafanzeigen bekommen, ohne jemals Kenntnis von der Sicherheitslücke gehabt zu haben.
Andere Nutzer, so wie Höner, konnten hingegen auch einen eigenen Proxy-Server nutzen. Nachdem der sich mit dem Internet verbunden hatte, stellte Höner zudem fest, dass die eigentlich festgelegte Maximalgeschwindigkeit von 16 Mbit/s nicht mehr galt. Die illegalen Nutzer des Netzwerkes hätten damit den offiziellen Nutzern Bandbreite wegnehmen können.
Update ist ausgerollt |
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In den A-Record dieser Domain konnte dann eine beliebige IP eingetragen werden, die nach...
Das Forensystem hat leider den von Dir sicher beigefügten Link zur damaligen Diskussion...
Außer in Hamburg ...
Oh Gott, die Römischen Verträge? Die EWG (=Römische Verträge) war der Vorläufer der EG...