Zwangsbeglückung: Vernetzte Stromzähler könnten Verbraucher noch mehr kosten

Der Zwangsanschluss von Haushalten an vernetzte Stromzähler schickt sich an, den Rundfunkbeitrag als Aufregerthema abzulösen. Die Debatte erreicht jetzt die entscheidende Phase. Die Kosten für den Anschluss könnten noch höher werden - aber auch flexibler.

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Ein sogenanntes Smart Meter Gateway für ein intelligentes Strommesssystem
Ein sogenanntes Smart Meter Gateway für ein intelligentes Strommesssystem (Bild: Dr. Neuhaus)

Wie stark sind künftig die Stromzähler der bundesdeutschen Haushalte digitalisiert und wer muss dafür bezahlen? Die seit einigen Jahren intensiv diskutierten Fragen werden voraussichtlich in den kommenden vier Wochen entschieden. Am 13. April findet dazu eine öffentliche Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages statt. In der letzten Aprilwoche könnten die Abgeordneten endgültig darüber abstimmen. Die Entscheidung wird sich in Zukunft auf alle deutschen Haushalte auswirken. Nicht immer zu deren Vorteil.

Inhalt:
  1. Zwangsbeglückung: Vernetzte Stromzähler könnten Verbraucher noch mehr kosten
  2. CDU fordert flexiblere Tarife
  3. Zwangsabschaltung und Prepaid wird einfacher

Nach Verbraucher- und Datenschützern haben inzwischen auch die Stromversorger ihre Bedenken an den Regierungsplänen geäußert. Es spricht in der Regel für die Regierung, wenn die Kritik der einzelnen Interessengruppen in die entgegengesetzte Richtung geht. Während die Verbraucherschützer die möglichen Kosten für den Einbau vernetzter Stromzähler, sogenannter intelligenter Messsysteme, für zu hoch halten, befürchten die sogenannten Verteilnetzbetreiber (VNB) wie Stadtwerke und Energiekonzerne, dass ihre Kosten für Einbau und Betrieb der Geräte nicht gedeckt werden.

Aus Bruttopreisen sollen Nettopreise werden

Um die Ausgaben der Haushalte zu begrenzen, hat die Bundesregierung verbrauchsabhängige Preisobergrenzen für den Einbau intelligenter Messsysteme beschlossen. Diese liegen bei einem Jahresverbrauch unter 2.000 kWh bei 23 Euro im Jahr, bei einem Verbrauch zwischen 2.000 und 3.000 kWh bei 30 Euro im Jahr, bei einem Verbrauch zwischen 3.000 und 4.000 kWh bei 40 Euro und einem Verbrauch von 4.000 bis 6.000 kWh bei 60 Euro. Ab einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh ist der Einbau der Messsysteme verpflichtend. Dabei dürfen laut Gesetzentwurf den Verbrauchern jährlich nicht mehr als 100 Euro für den Betrieb in Rechnung gestellt werden.

  • Der Rollout der intelligenten Messsysteme soll bei kleineren Verbrauchern erst 2020 beginnen. (Quelle: Bundeswirtschaftsministerium)
  • Das Smart Meter Gateway ist das zentrale Kommunikationsmodul zwischen Kunden und Verbrauchern. (Quelle: Dr. Neuhaus)
  • Inzwischen bieten verschiedene Hersteller wie Dr. Neuhaus zugelassene Gateways an. (Foto: Dr. Neuhaus)
  • Auch Landis +Gyr ist mit einem Gateway auf dem Markt. (Foto: Landis +Gyr)
  • An die Smart Meter Gateways lassen sich mehrere elektronische Zähler anschließen. (Foto: Friedhelm Greis/Golem.de)
Der Rollout der intelligenten Messsysteme soll bei kleineren Verbrauchern erst 2020 beginnen. (Quelle: Bundeswirtschaftsministerium)


Nach Ansicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sind diese Obergrenzen jedoch aus zwei Gründen zu niedrig. Zum einen habe die Bundesregierung bei den Preisempfehlungen einer Wirtschaftlichkeitsstudie aus den Nettoangaben Bruttopreise gemacht. Zum anderen sei der Umfang der Leistungen, die die Stromversorger erbringen müssten, im Vergleich zur Studie erhöht worden. In einer Stellungnahme für den Bundestag heißt es daher: "Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb decken dauerhaft nicht die beim Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme entstehenden Kosten." Sollten sich die Versorger durchsetzen, würden die Preisobergrenzen noch einmal um 19 Prozent angehoben.

Mehrfachnutzung von Gateways lohnt sich

Das ist nach Ansicht des BDEW vor allem bei Haushalten erforderlich, die mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. Denn in diesem Fall ist der Einbau der teuren Messsysteme verpflichtend. "Die Kosten für umfangreiche Umbaumaßnahmen des Zählerplatzes in den Kundenanlagen dürfen nicht zulasten der Messstellenbetreiber gehen", fordert der Verband. Anders gesagt: Nach den Vorstellungen des BDEW sollen die Verbraucher für die Kosten aufkommen, obwohl der Nutzen der vernetzten Zähler für sie sehr begrenzt ist.

Dabei verschweigt der BDEW geflissentlich, dass sich mit den neuen Stromzählern sogar gut Geld verdienen lässt. Denn die Regierung hat den Messstellenbetreibern die Option eingeräumt, auch solche Haushalte an ein intelligentes Messsystem anzuschließen, die weniger als 6.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. Was für 38,5 Millionen der 45 Millionen Messstellen in Deutschland gilt. Diese Option könnte vor allem in Mehrfamilienhäusern genutzt werden, bei denen an ein einzelnes Smart Meter Gateway, das die Kommunikation mit dem Netzbetreiber ermöglicht, bis zu 256 elektronische Stromzähler angeschlossen werden können.

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CDU fordert flexiblere Tarife 
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chefin 13. Apr 2016

Wenn es Gesetz wird, nutzt dir das leider nichts. Der Betreiber nimmt den alten Zähler...

chefin 13. Apr 2016

Und nichts von den von dir verbauten Geräten ist geeicht. Das müssen sie aber um...

chefin 13. Apr 2016

Was bringt dir der Wechsel, wenn jeder dir so einen Zähler setzen muss? Zumal du garnicht...

plutoniumsulfat 11. Apr 2016

Stimmt, hab ich gar nicht dran gedacht. Da läuft ja das ganze System etwas anders ;)



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