Soziales Netz: Facebook überarbeitet Klarnamenregeln - ein bisschen

Facebook geht einen kleinen Schritt auf die Kritiker der Klarnamenpflicht zu: Ab sofort sollen Nutzer, die sich etwa vor Stalkern schützen möchten, einfacher mit dem sozialen Netz kommunizieren können.

Artikel veröffentlicht am ,
Logo Facebook
Logo Facebook (Bild: Andreas Donath)

Grundsätzlich gilt: Die Nutzer auf Facebook müssen mit dem Namen angemeldet sein, unter dem sie im echten Leben bei Freunden und Verwandten bekannt sind. Ab sofort verwendet das Netzwerk allerdings neue Verfahren in der Kommunikation mit seinen Mitgliedern, die sich mit einem Pseudonym anmelden - etwa weil sie sich gegen einen Stalker schützen möchten, einen auffälligen Namen einer verfolgten ethnischen Minderheit tragen oder auf anderem Weg Probleme befürchten.

  • Neue Optionen für den Umgang mit Klarnamen und Pseudonymen (Bild: Facebook)
  • Neue Optionen für den Umgang mit Klarnamen und Pseudonymen (Bild: Facebook)
Neue Optionen für den Umgang mit Klarnamen und Pseudonymen (Bild: Facebook)

Mitglieder, die einen falschen Namen etwa von einem Kontakt melden, können nun wesentlich ausführlicher angeben, warum sie das tun. Die Gemeldeten können dann über ein Auswahlmenü die Gründe nennen, warum sie ein Pseudonym verwenden möchten. Auf diese Art sollen die Mitarbeiter von Facebook über bessere Informationen bei der Entscheidung verfügen, ob sie auf der Klarnamenvorgabe bestehen oder in Ausnahmefällen eben auch nicht.

In seinem Firmenblog schreibt Facebook, dass die Änderungen vorerst nur in den USA gelten. Falls sie sich bewähren, sollen sie auch im Rest der Welt zum Einsatz kommen. Ab Anfang 2016 will das Unternehmen außerdem den Prozess vereinfachen, mit denen manche Nutzer unter Umständen ihre Identität auf amtlichem Wege - etwa per Ausweis - belegen müssen.

Grundsätzlich hält Facebook aber für die allermeisten seiner Mitglieder am Klarnamenzwang fest. Bei vielen Nutzern und bei Datenschützern stößt das auf Kritik. Erst im Sommer 2015 hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar angekündigt, wegen der Klarnamenpflicht gegen Facebook vorzugehen. Das Thema ist auch Gegenstand mehrerer Klagen.

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Tuxianer 17. Dez 2015

In einem Wort: Nein. Auch wenn es kein Grundrecht auf die fb-Nutzung gibt, kann eine...

Gandalf2210 17. Dez 2015

also für all die Sachen, die man nicht auf seinem Richtigen Facebook account haben will...

Tigtor 16. Dez 2015

Anstelle von "Caro Line ha dich angestupst" heisst es neuerdings "Caro Line hat dich...

Anonymer Nutzer 16. Dez 2015

Verrückt? ^^



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