Drohnen: Airmap zeigt, wo Drohnen fliegen dürfen

Hier nicht: Die Google-Karte Airmap zeigt, wo Drohnen erwünscht sind und wo nicht. Die digitalen Karten für den Luftraum gibt es derzeit nur für die USA, sollen aber in Kürze ausgebaut werden.

Artikel veröffentlicht am ,
Hexacopter im Flug (auf der Maker Faire 2013): rote, blaue und orangefarbene Flächen
Hexacopter im Flug (auf der Maker Faire 2013): rote, blaue und orangefarbene Flächen (Bild: Werner Pluta/Golem.de)

Viele, die sich eine Drohne im Internethandel kaufen, wissen nicht, wo sie diese legal aufsteigen lassen dürfen. Über das Internetangebot Airmap können sich Drohnenpiloten darüber informieren: Auf der Google-Karte sind Flugverbotszonen eingezeichnet. Sie werden als große rote oder blaue Flächen in die Karten eingeblendet.

  • 8 Kilometer um Flughäfen dürfen keine Drohnen starten. Airmap zeigt die Verbotszonen in Rot. (Airmap/Screenshot: Golem.de
  • Andere eingeschränkte oder verbotene Bereiche werden blau gekennzeichnet. (Airmap/Screenshot: Golem.de
  • Auch in Nationalparks dürfen Drohnen nicht geflogen werden. (Airmap/Screenshot: Golem.de
  • Nicht erwünscht sind Drohnen über Schulen, Krankenhäusern und Privathäusern, die bei Noflyzones registriert sind - hier in New York City. (Airmap/Screenshot: Golem.de
8 Kilometer um Flughäfen dürfen keine Drohnen starten. Airmap zeigt die Verbotszonen in Rot. (Airmap/Screenshot: Golem.de

Der Nutzer kann verschiedene eingeschränkte oder für unbemannte Fluggeräte (Unmanned Aerial Vehicle, UAV) verbotene Bereiche auswählen und einzeln einblenden lassen. Die wichtigsten Flugverbotszonen sind die 8 Kilometer großen im Umkreis um Flughäfen. Sie sind als große rote Punkte dargestellt. Als rote Flächen erscheinen die Nationalparks, über denen das Drohnenfliegen ebenfalls verboten ist.

Blau zeigt permanente oder temporäre Einschränkungen

Daneben gibt es weitere Einschränkungen, die sich der Drohnenpilot anzeigen lassen kann: Da sind verschiedene Bereiche wie etwa das Weiße Haus oder militärische Anlagen. Um in diesen Bereichen mit einer Drohne zu fliegen, seien spezielle Genehmigungen nötig, die je nach Klasse der Einschränkung "oft nicht" oder "so gut wie nie" erteilt würden, erklärt Airmap. Schließlich gibt es noch temporäre Flugverbote, etwa im Bereich einer Großveranstaltung. Diese Zonen werden alle in Blau dargestellt.

Neben den offiziellen Einschränkungen listet die Airmap noch Bereiche auf, über denen Drohnen tunlichst nicht fliegen sollten: Das sind zum einen Schulen und Krankenhäuser, die in einem Umkreis von rund 75 Metern gemieden werden sollen. Sie erscheinen als orangefarbene Flächen. Ebenfalls in Orange erscheinen Privatgrundstücke, die nach dem Wunsch der Besitzer nicht überflogen werden sollen. Die Besitzer haben sie auf der Website Noflyzone.org registriert, die Ben Marcus eingerichtet hat.

Airmap ist noch im Betastadium

Marcus hat auch, zusammen mit Gregory McNeal, Jurist an der Pepperdine-Universität in Malibu im US-Bundesstaat Kalifornien, die Airmap geschaffen. Das Angebot ist derzeit noch in der Betaphase und nur für die USA verfügbar. In Kürze sollen aber auch andere Länder hinzukommen.

Zum schlechten Image der UAVs tragen auch die vielen Übertritte von Flugverboten bei. Die US-Luftfahrtaufsichtsbehörde Federal Aviation Administration (FAA) registrierte in der zweiten Jahreshälfte 2014 knapp 200 Zwischenfälle mit Drohnen. Darunter waren neben Missachtungen von Flugverbotszonen Aufstiege über die erlaubte Höhe von 120 Metern oder Beinahekollisionen mit Flugzeugen und Hubschraubern. Ein Flugzeug wurde sogar in einer Höhe von über 3.000 Metern von einer Drohne überflogen.

Angebote wie Airmap und Noflyzone.org sowie Veranstaltungen wie der erste International Drone Day im März wollen aufklären und so dazu beitragen, das Image der Drohnen zu verbessern.

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ULTRA-BIT 29. Jan 2016

Bedingt durch Deine "Ankündigung" wäre es sehr wahrscheinlich vorsätzliche...

Innovativeuser 05. Mai 2015

Ich verstehe nicht, wieso so eine grundaggressive Stimmung gegen "Drohnen" herrscht...

nasenweis 05. Mai 2015

Per ICAO online Karte bei der Deutschen Flugsicherung schon längst geregelt. Jeder Pilot...

unknown75 04. Mai 2015

+1



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