Geheimhaltungsverträge: Was es heißt, Zulieferer für Apple zu sein

Wer mit Apple zusammenarbeitet, kann gute Geschäfte machen - oder pleitegehen, wie der Saphirglashersteller GTAT erfahren musste. Aus Gerichtsdokumenten geht erstmals hervor, wie weit Apple das Tagesgeschäft eines Lieferanten kontrolliert, und wie paranoid das Unternehmen dabei vorgeht.

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Die Apple Watch sollte mit Saphirglas bestückt sein.
Die Apple Watch sollte mit Saphirglas bestückt sein. (Bild: Justin Sullivan/Getty Images)

Zwei Firmen arbeiten zusammen: Unternehmen A will ein Produkt herstellen, für das Unternehmen B ein Bauteil liefern soll. Dafür schließt man einen Vertrag - soweit, so normal. Wenn Unternehmen A aber mit vollem Namen Apple heißt, kommen noch etliche weitere Verträge hinzu, die zahlreiche Maßnahmen zur Geheimhaltung der Zusammenarbeit vorschreiben. Sie reichen so weit, dass nicht einmal der Name von Unternehmen A genannt werden darf.

Inhalt:
  1. Geheimhaltungsverträge: Was es heißt, Zulieferer für Apple zu sein
  2. Volle Kontrolle über fremde Unternehmen
  3. Ungewollter Technologietransfer

Das geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die im Falle des Gläubigerschutzes für GT Advanced Technologies (GTAT) nun veröffentlicht wurden. GTAT sollte Saphirglas herstellen, das nach unbestätigten Angaben für manche Versionen der Apple Watch verwendet werden sollte. Nur gut ein Jahr, nachdem die letzten Verträge unterschrieben waren, war GTAT insolvent. Das Unternehmen und Apple einigten sich schließlich auf einen Vergleich.

  • 50 Millionen US-Dollar pro Indiskretion. (Screenshot: Golem.de)
  • Das ARPA überstimmt alle anderen Veträge. (Screenshot: Golem.de)
  • Die Vorschriften für den einzelnen Mitarbeiter - Apple darf nicht genannt werden. (Screenshot: Golem.de)
  • Zahlreiche Teile von Apple-Geräten, hier ein iPhone 6, stammen von Zulieferern. (Bild: iFixit)
  • Apple will immer einen um 5 Prozent günstigeren Preis. (Screenshot: Golem.de)
Zahlreiche Teile von Apple-Geräten, hier ein iPhone 6, stammen von Zulieferern. (Bild: iFixit)

Die Unterlagen geben erstmals einen tiefen Einblick in die Art, wie Apple mit seinen Zulieferern Geschäfte macht, und was der iPhone-Hersteller seinen vermeintlichen Partnern alles vorschreibt. Unter anderem ist bei Gigaom ein PDF zu finden, das ganze 16 Einzelverträge zwischen Apple und GTAT enthält, sie sind im Volltext und fast ohne Schwärzungen lesbar. Nur Preise für Produkte und manche Firmennamen sind unkenntlich. Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass damit keine Geschäftsgeheimnisse der beiden Firmen verraten werden würden.

  • 50 Millionen US-Dollar pro Indiskretion. (Screenshot: Golem.de)
  • Das ARPA überstimmt alle anderen Veträge. (Screenshot: Golem.de)
  • Die Vorschriften für den einzelnen Mitarbeiter - Apple darf nicht genannt werden. (Screenshot: Golem.de)
  • Zahlreiche Teile von Apple-Geräten, hier ein iPhone 6, stammen von Zulieferern. (Bild: iFixit)
  • Apple will immer einen um 5 Prozent günstigeren Preis. (Screenshot: Golem.de)
Das ARPA überstimmt alle anderen Veträge. (Screenshot: Golem.de)

Drei der Verträge betreffen nur die Geheimhaltung. Schon der erste, "Confidentiality Agreement", ist dabei recht restriktiv. Er beschreibt, dass schlicht alles, was die Zusammenarbeit betrifft, nicht an die Öffentlichkeit geraten darf. Zudem räumt sich Apple das Recht ein, alle "Ideen, Vorschläge oder Empfehlungen" ohne Zahlung von Lizenzen für seine Produkte zu verwenden. Jede vertrauliche Information, die Apple seinem Zulieferer übermittelt, muss dieser fünf Jahre lang geheim halten. Und wenn Apple es verlangt, muss sein neuer Partner binnen 10 Tagen alle Unterlagen zurückgeben oder den Nachweis erbringen, dass sie vernichtet wurden. Wie nicht aus den Verträgen, aber einen anderen Gerichtsdokument (PDF) von GTAT hervorgeht, beträgt die Vertragsstrafe pro Indiskretion 50 Millionen US-Dollar.

Dass ein Apple-Lieferant auch dazu angehalten ist, seinen eigenen Mitarbeitern zu misstrauen, ist im "Apple Restricted Project Agreement" (ARPA) festgehalten. Nur Kollegen, die von Apple wie bei Geheimdiensten eine Art Unbedenklichkeitserklärung erhalten haben, dürfen mit den Informationen hantieren. Dazu muss der Zulieferer vorab Namenslisten an Apple übermitteln. Werden die dort genannten Personen als vertrauenswürdig eingestuft, so müssen sie noch eine Erklärung unterschreiben - unklar ist, ob damit ein Vertrag zwischen dem einzelnen Mitarbeiter und Apple zustande kommt.

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Volle Kontrolle über fremde Unternehmen 
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Zeitvertreib 17. Nov 2014

Das ist ja auch kein Problem. Jeder will sein aktives Fenster im Vordergrund. Jedoch...

format 16. Nov 2014

Dann kann man sich wohl auf nichts verlassen und nie einen Vertrag unterschreiben...

Atalanttore 13. Nov 2014

und ein Verantwortungsgefühl gegenüber ihren schlecht bezahlten Mitarbeitern...

Anonymer Nutzer 13. Nov 2014

Na, sooo besonders ist das alles nun wirklich nicht. Die Preisklausel hat Apple bei der...



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