Suchmaschine: Qwant will Datenschutz nachbessern

Die französische Suchmaschine Qwant verspricht eine Suche ohne Cookies und Tracking. Auf Nachfrage von Golem.de will das Unternehmen die unzutreffenden Angaben nun korrigieren und ein Opt-out für Piwik anbieten. Dies hält auch Datenschützer Weichert für geboten.

Artikel veröffentlicht am ,
Diese Angaben zum Datenschutz will Qwant korrigieren.
Diese Angaben zum Datenschutz will Qwant korrigieren. (Bild: Qwant.com/Sreenshot: Golem.de)

Die französische Suchmaschine Qwant will nicht länger damit werben, keine Cookies und kein Tracking bei Besuchen der Website einzusetzen. Zudem wolle Qwant die Möglichkeit bieten, einem Tracking mit der Analysesoftware Piwik zu widersprechen, teilte Qwant-Mitbegründer Éric Leandri auf Anfrage von Golem.de mit. Dieses Vorgehen scheint geboten. Denn nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert verstößt Qwant derzeit gegen die deutschen Datenschutzbestimmungen, die eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Bildung pseudonymisierter Nutzungsprofile vorsehen.

  • "Keine Cookies, kein Tracking" verspricht Qwant auf seinen Seiten. (Bild: qwant.com)
  • Beim Besuch der Seite werden mehrere Cookies gesetzt, mit Laufzeiten von bis zu zwei Jahren. (Bild: Golem.de)
  • In den Datenschutzbestimmungen heißt es hingegen, es werde lediglich ein Cookie vorübergehend gespeichert. (Bild: qwant.com)
  • Laut Telemediengesetz § 15 Abs. 3 muss ein Seitenbesucher der Bildung pseudonymisierter Profile widersprechen dürfen. (Bild: dejure.org)
"Keine Cookies, kein Tracking" verspricht Qwant auf seinen Seiten. (Bild: qwant.com)

Bislang verspricht Qwant auf seiner Internetseite, "keine Cookies, kein Tracking" einzusetzen. Allerdings nutzt die Suchmaschine das Trackingtool Piwik, das unter anderem ein Cookie mit zweijähriger Laufzeit auf den Rechnern der Seitenbesucher platziert. Aus diesem Grund müssen laut Weichert gemäß dem Paragraf 15, Absatz 3 des Telemediengesetzes (TMG) eine Information und die Möglichkeit des Widerspruchs gegeben werden. Diese Auffassung wurde jüngst durch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main bestätigt.

Leandri hatte zunächst in einem Kommentar auf Golem.de den Einsatz von Piwik zu rechtfertigen versucht. "Wir haben nie gesagt, dass wir keine Cookies nutzen. Wir nutzen sie in keiner Weise zum Tracken", schrieb Leandri unter der Überschrift "freedom cookie" - offenbar eine Anspielung auf die Freedom Fries, wie Pommes frites (French Fries) zwischenzeitlich in den USA genannt wurden, weil Frankreich eine Beteiligung am Irak-Krieg verweigert hatte.

Mit Blick auf das Urteil des Landgerichts Frankfurt sagte Leandri, Qwant wolle bis Montag das Widerspruchsfeature von Piwik bereitstellen. Auch wolle er die Angabe korrigieren, wonach keine Cookies benutzt würden. Selbst der Hinweis in den Datenschutzbestimmungen, dass lediglich "ein" Cookie installiert und vorübergehend gespeichert werde, trifft derzeit aber nicht zu.

Softwarefirma will Urteil anfechten

Das Piwik-Urteil des Landgerichts Frankfurt war bei Fachjuristen zum Teil auf Unverständnis gestoßen. Die Urteilsbegründung sei "inhaltlich allerdings nicht ganz stimmig", schrieb der IT-Fachanwalt Thomas Stadler in seinem Blog. "Das Landgericht geht davon aus, dass wegen einer Anonymisierung der IP-Adressen überhaupt keine personenbezogenen Daten betroffen sind. Wenn dem so ist, dann sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften der §§ 11 ff. TMG erst gar nicht anwendbar, weshalb es auch zu keinem Verstoß gegen § 15 Abs. 3 TMG gekommen sein kann." Diese Auffassung teilt der Datenschutzbeauftragte Weichert jedoch nicht. Es genüge für die Anwendung von Paragraf 15 des TMG, "wenn das Pseudonym dadurch zuordenbar ist, dass die Identifikationsdaten mit der gleichen Methode erneut pseudonymisiert werden und dadurch die bisherigen pseudonymisierten Daten der Person zugeordnet werden können", sagte er auf Anfrage von Golem.de.

Es wird sich zeigen, ob das Urteil vor der nächsten Instanz Bestand haben wird. Denn das betroffene Softwareunternehmen aus dem südwestdeutschen Raum will Berufung einlegen. Das sagte dessen Geschäftsführer in einem Gespräch mit Golem.de. Sonst drohe ein großer Schaden für die Webgemeinde. Sollte das zuständige Oberlandesgericht Frankfurt am Main aber so langsam urteilen wie das Landgericht, dürfte die Klarstellung noch etwas auf sich warten lassen. Von der mündlichen Verhandlung bis zum Urteilsspruch ließ sich die Richterin mehr als anderthalb Jahre Zeit.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Eric Qwant 13. Mär 2014

It is done already on qwant.com you can now choose to op-out from piwik directly from our...

Maturion 13. Mär 2014

Das ist für den Otto-Normal-Nutzer einfach viel zu kompliziert. Der will bestenfalls was...

schap23 13. Mär 2014

Ist das nicht nur ein Proxy zu Google, der die Anfragen anonymisiert? Eine Suchmaschine...

woksoll 13. Mär 2014

Na, da haben das ULD und der Herr Weichert mit der Werbung für Piwik die Leute aber...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Mars Express
Durchdrehende Roboter und eine hartgesottene Detektivstory

Mars Express verbindet Sci-Fi und Film Noir auf faszinierende Weise. Er zeigt die Zukunft des 23. Jahrhunderts mit Robotern, mit denen sogar der Tod überwunden werden kann.
Eine Rezension von Peter Osteried

Mars Express: Durchdrehende Roboter und eine hartgesottene Detektivstory
Artikel
  1. Stiftung Warentest: Viele Balkonkraftwerke haben Mängel
    Stiftung Warentest
    Viele Balkonkraftwerke haben Mängel

    Die Stiftung Warentest hat acht Balkonkraftwerke genauer untersucht und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Nur eine einzige Anlage schneidet im Test gut ab.

  2. Balkonkraftwerke: VDE legt in Kürze neuen Vorschlag für Produktnorm vor
    Balkonkraftwerke
    VDE legt in Kürze neuen Vorschlag für Produktnorm vor

    Noch immer ist offen, welche technischen Anforderungen für Balkonkraftwerke künftig gelten sollen. Ein neuer Entwurf dazu kommt in wenigen Tagen.

  3. Headspace XR ausprobiert: Headset auf und Kopf aus
    Headspace XR ausprobiert
    Headset auf und Kopf aus

    Die Entwickler der Meditations-App gehen gen VR. Wir haben getestet, ob die App wirklich für Entspannung vom Homeoffice- oder Büro-Stress sorgt.
    Ein Test von Daniel Ziegener

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    Daily Deals • Gigabyte GeForce RTX 4070 Ti zum Tiefstpreis • MediaMarkt: Asus Gaming-Laptop 999€ statt 1.599€ • Anker USB-Ladegeräte -45% • OLED-TV von LG 54% günstiger • Gamesplanet Spring Sale [Werbung]
    •  /