Musiknutzung: Endgültige Einigung im Tarifstreit zwischen Gema und Discos

Nach anderthalb Jahren haben sich die Gema und der Verband Dehoga geeinigt. Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Tarife für die Nutzung von Musik bei Veranstaltungen, die teilweise über acht Jahre schrittweise erhöht werden. Wie viel zu zahlen ist, kann man mit Excel-Tabellen ausrechnen.

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Typischer DJ-Arbeitsplatz mit Promo-CDs und gebrannten Alben
Typischer DJ-Arbeitsplatz mit Promo-CDs und gebrannten Alben (Bild: Kacper Pempel/Reuters)

In ähnlichen Mitteilungen haben die Gema und der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga bekanntgegeben, dass der seit Mitte 2012 ausgetragene Tarifstreit zwischen den beiden Parteien beendet ist. Beschlossen wurde nun eine umfassende Tarifreform, die nicht zu sprunghaften Gebührensteigerungen vor allem für kleine Veranstaltungen führen soll. Zuvor hatte die zuständige Schlichtungsstelle die Pläne der Gema in weiten Teilen zurückgewiesen.

Die neuen Tarife sehen vor, dass wie von der Gema ursprünglich gefordert, zwischen Veranstaltungen mit und ohne Tanzmöglichkeit unterschieden wird und auch Raumgröße und Eintrittspreis berücksichtigt werden. Allerdings liegen die Steigerungen der Gema-Gebühren nicht mehr wie früher vorgesehen bei mehreren hundert Prozent.

Laut Dehoga liegen für kleine Clubs und Diskotheken die Steigerungen gegenüber 2013 bei einer Größe von 200 Quadratmetern und 6 Euro Eintritt bei rund 29 Prozent und bei 300 Quadratmetern und 10 Euro bei rund 123 Prozent. In letzterem Beispiel sind bei zwei Öffnungstagen in der Woche im Jahr 2014 monatlich 855,57 Euro zu bezahlen. Den Eintrittspreis zu senken, hilft dabei nicht allzu viel, bei 5 Euro sind es noch 742,62 Euro. Größere und teurere Lokale werden also auch stärker belastet. Zusätzlich gibt es eine achtjährige Einführungsphase mit gestaffelten Nachlässen, so dass für diesen Zeitraum die Veranstalter Planungssicherheit haben sollen.

  • Der Tarifrechner der Gema für einen kleinen Club, der nur am Wochenende geöffnet hat... (Screenshots: Golem.de)
  • ... und für eine größere Diskothek mit günstigeren Eintritt...
  • ... sowie eine Kneipe mit nur einem Ruhetag in der Woche...
  • ... und eine größere Kneipe mit nur drei Öffnungstagen.
Der Tarifrechner der Gema für einen kleinen Club, der nur am Wochenende geöffnet hat... (Screenshots: Golem.de)

Bei Musikkneipen, die in der Regel keinen Eintritt verlangen, sind die Preissteigerungen moderater. Bis 100 Quadratmeter sind 2014 nur 12 Prozent mehr zu bezahlen. Laut den Tarifrechnern von Gema und Dehoga muss demnach ein Betreiber einer solchen Kneipe im Monat insgesamt 73,26 Euro monatlich bezahlen, wenn er an sechs Tagen in der Woche geöffnet hat und keinen Eintritt verlangt. Bei drei Öffnungstagen und 200 Quadratmetern sind es 94,20 Euro.

Eine echte Entlastung soll es bei sogenannten Einzelveranstaltungen geben, also beispielsweise einem öffentlichen Vereinsfest. Hier sieht der Dehoga für ein Viertel dieser jährlich 125.000 durchgeführten Veranstaltungen Entlastungen voraus, wenn diese in Räumen unter 1.000 Quadratmetern und mit Eintrittspreisen zwischen 3 und 10 Euro durchgeführt werden. Andere Einzelveranstaltungen können aber teurer werden, im Jahr 2014 aber höchstens um 22 Prozent. Hier ist eine gestaffelte Einführung über 5 Jahre hinweg vorgesehen.

Die neuen Tarife gelten ab dem 1. Januar 2014. Damit die Betreiber von Lokalen und Einzelveranstalter schon jetzt sehen können, welche Kosten auf sie zukommen, hat die Gema einen Tarifrechner erstellt. Dieser ist aber nicht als Webformular gestaltet, sondern liegt in Form von zwei Excel-Dateien vor, die nach kurzen Versuchen von Golem.de ab der Version Office 2003 funktionieren. Auch mit Office 2007 und 2010 unter Windows arbeiten die Tabellen wie gewünscht.

Dazu muss der Nutzer aber die Benutzung von Makros aktivieren, erst dann ist beispielsweise die Umstellung von "Musikkneipen" auf "Clubs / Diskotheken" möglich. Die folgenden Links führen zum direkten Download der Excel-Dateien, es gibt sie entsprechend der Namensgebung der Gema für die Tarife U-V und M-V für Einzelveranstaltungen in den Tarifen M-CD für Clubs und Musikkneipen. Was genau unter einer solchen Kneipe zu verstehen ist und wie sich die Beschallung von Hintergrundmusik unterscheidet, hat die Gema zusammen mit anderen Fragen in einem PDF-FAQ zusammengefasst.

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buggybugga 12. Dez 2013

Natürlich hat er / sie es nicht gesagt, aber zumindest ist er / sie bereit zum Ausschluss...

dopemanone 12. Dez 2013

irgendwie fehlt mir im artikel die erwähnung, ob sich die dateien auch mit anderen office...

RechtsVerdreher 12. Dez 2013

Der Gema sollte mal gesetzlich, wie bei den Immobilienmaklern, ein Riegel vorgeschoben...

Anonymer Nutzer 12. Dez 2013

In den meisten Clubs laufen immer noch aktuelle oder frühere Charts. Und wenn reiner...



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