NSA-Affäre: Zensur der US-Geheimdienste zensiert unvollständig
Aus einem öffentlichen Dokument eines US-Gerichts geht hervor, was schon lange vermutet wurde: Google versuchte, sich gegen die Maulkörbe der Geheimdienste im Juni 2013 zu wehren. Ohne Erfolg zwar, aber da der Name der Firma nun bekannt ist, spielen sich weitere Geheimdienstpossen ab.
In einem Gerichtsdokument eines New Yorker Bundesbezirksgerichts ist der Name des klagenden Unternehmens an einer Stelle nicht geschwärzt. Er lautet Google. Das hat das Wall Street Journal als eines der ersten Medien entdeckt. In dem Verfahren ging es nicht um konkrete Forderungen von Geheimdiensten wie der NSA an Google, sondern nur um die Tatsache, dass Google nicht einmal öffentlich bestätigen darf, dass es sich juristisch gegen solche Forderungen wehrt.
Das hatte auch das Gericht dem Unternehmen verwehrt, weshalb das Wall Street Journal auch keine weiteren Auskünfte erhielt. Der früher schon für Google tätige Anwalt, der in der Feststellung des Gerichts genannt wird, wollte der Zeitung nicht bestätigen, dass er für Google auch in dieser Sache tätig war - ebenso wie Google selbst.
Wie aus den Unterlagen von Edward Snowden am 6. Juni 2013 hervorging, ist Google neben anderen Unternehmen Teil des Programms Prism des US-Geheimdienstes NSA. Prism sieht unter anderem eine direkte Datenabschöpfung bei Onlineunternehmen vor. Dazu erhalten diese richterliche Anordnungen, genannt "National Security Letters" (NSL). Dagegen wehrte sich, wie ebenfalls durch Snowden bekannt wurde, auch Yahoo.
Den Unternehmen ist daran gelegen, zumindest den rechtlichen Zwang offenzulegen, um bei ihren Nutzern Vertrauen zu schaffen - aber auch das sehen die US-Behörden als Bedrohung der nationalen Sicherheit an, wie aus dem Gerichtsdokument hervorgeht. Wie dringend das Problem für Google ist, zeigt allein schon die zeitliche Abfolge: Die Anordnung zur Geheimhaltung von Googles Namen erfolgte am 7. Juni 2013, nur einen Tag nach den ersten Enthüllungen. Offenbar hatte Google also unmittelbar nach den ersten Veröffentlichungen, oder kurz davor, um eine Aufhebung der Geheimhaltung gebeten.
Dass sich von den NSL betroffene Unternehmen vor allem in ihrer Darstellung in der Öffentlichkeit nicht wehren können, zeigt auch der Fall des geschlossenen E-Mail-Dienstes Lavabit. Dessen Gründer, Ledar Levinson, hat mehrfach darauf hingewiesen, dass ihm durch US-Gesetze verboten sei zu sagen, welche Forderungen von US-Behörden ihn zum Abschalten seines Angebots getrieben haben.
Für weitere Hintergründe zur NSA-Affäre aktualisiert Golem.de fortlaufend diese beiden Artikel:
Im Moment wäre ich mir da garnicht so sicher. Immerhin würden sie damit versuchen dem...
Ich halte von Fachleuten inzwischen nicht mehr besonders viel, vor allem, wenn sie...
in welches Ausland? So gegensätzlich die Staaten sind, bei ihren Diensten und den...
Ja, das ist leider ein Problem. Ich glaube aber weniger an Stammwähler sondern vielmehr...