US-Patent- und Markenamt: Apple erhält Geschmacksmuster für "Slide to unlock"
Apple hat in den USA einen Geschmacksmusterschutz für die Ausgestaltung des "Slide to unlock"-Schiebers erhalten. Ein Patent auf dessen Funktion, das schon für weltweite Rechtsstreitigkeiten sorgte, besitzt Apple schon länger.
Das US-Patent- und Markenamt hat Apple den Geschmacksmusterschutz (Design Patent) für die Entsperrfunktion "Slide to unlock" mit ihrem horizontalen Balken zugesprochen. Die Behörde brauchte dafür recht lange. Den Antrag D675,639 hatte Apple erst im September 2011 und nicht schon kurz nach der Vorstellung des ersten iPhones im Jahr 2007 eingereicht.
Die Schieben-um-zu-Entsperren-Funktion ist für Smartphone-Hersteller seit langem zum Streitgegenstand geworden. Apple hatte 2011 schon ein Patent auf die Funktion dahinter zugesprochen bekommen und verklagte sowohl Motorola als auch Samsung wegen angeblicher Patentverletzungen. Der Gebrauchsmusterschutz sorgt hingegen dafür, dass das äußere Erscheinungsbild geschützt ist, aber nicht dessen Funktion.
Apple hatte im Januar 2012 damit begonnen, gegen das Galaxy Nexus von Samsung vorzugehen. Allerdings hatte Samsung 2010 einen Patentantrag eingereicht, der ebenfalls eine Entsperrfunktion für Smartphones und Rechner vorsah.
In Deutschland verklagte Apple Motorola und Samsung wegen der Slide-to-unlock-Funktion. Die beschäftigten Gerichte vertagten hier ihre Entscheidung. Zunächst soll das Deutsche Patentamt über die Gültigkeit das Patents und des Gebrauchsmusters entscheiden.
Hier geht es allerdings um ein Europapatent. Das Patent EP1964022 mit dem Titel "Unlocking a device by performing gestures on an unlock image" ist äußerst umfangreich. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen Samsung und Motorola bei der Umsetzung von "Slide to unlock". Zudem müssen die Richter entscheiden, ob die Funktionen allgemeingültig sind.
In den USA bekam Apple zudem einen Geschmacksmusterschutz auf die abgerundeten Ecken des iPhones erteilt. Allerdings ist in der Schutzschrift D675,612 ein iPhone der ersten Generation abgebildet.
Ein Designpatent in den USA ist mit dem deutschen Geschmacksmuster vergleichbar. Eine schriftliche Ausarbeitung fehlt diesen Schriftstücken fast vollständig - sie bestehen praktisch ausschließlich aus Zeichnungen. Bei Streitigkeiten wird von den Gerichten verglichen, ob ein durchschnittlicher Betrachter das Produkt eines Konkurrenten mit diesem Design verwechseln könnte. Kleine Unterschiede wie etwa die Platzierung von Knöpfen spielen da keine Rolle. Mit gestrichelten Linien werden die Bereiche markiert, die kein Bestandteil des beantragten Schutzes sind.
Die abgerundeten Ecken von Tablets sind ebenfalls Gegenstand von Streitigkeiten vor Gericht. Im November 2012 hatte Apple in den USA schon einen Schutz für die abgerundeten Kanten des iPad 1 zugesprochen bekommen.
Meinst du mit "Chinaflut" jetzt Apple, weil sie die iPhones dort produzieren, oder HTC...
Mein Unwort des Jahres: Geschmacklosigkeitsmuster. https://www.google.de/search?q=samsung...
Wortmeldung per Zeigefinger nach oben- patnetieren lassen. Druckschalter als Ein/Aus...
Verwechsel bitte nicht Geschmacksmuster mit Partenten. Im Rechtsfall haben beide...