iPad: Apple lässt sich abgerundete Ecken schützen

Apple hat in den USA ein sogenanntes Designpatent zugesprochen bekommen, mit dem das Aussehen des ersten iPad mit seinen abgerundeten Ecken geschützt wird. Das neue Geschmacksmuster könnte auch andere Tablet-Hersteller betreffen.

Artikel veröffentlicht am ,
Die abgerundeten Ecken des iPad 1
Die abgerundeten Ecken des iPad 1 (Bild: Andreas Donath / Golem.de)

Apple hat in den USA ein neues Geschmacksmuster zum Design des iPad der ersten Generation zugesprochen bekommen. Anders als bei älteren US-Designpatenten, die sich auf das Gesamtaussehen beziehen, geht das neue Geschmacksmuster D670,286 in seiner Grundsätzlichkeit deutlich weiter. Es beschreibt ausschließlich die äußere Erscheinungsform: Ein Rechteck mit abgerundeten Ecken.

  • US-Designpatent D670,286 zeigt die abgerundeten Ecken des iPad 1. (Bild: US-Patent- und Markenamt)
  • US-Designpatent D670,286 zeigt die abgerundeten Ecken des iPad 1. (Bild: US-Patent- und Markenamt)
  • US-Designpatent D670,286 zeigt die abgerundeten Ecken des iPad 1. (Bild: US-Patent- und Markenamt)
  • US-Designpatent D670,286 zeigt die abgerundeten Ecken des iPad 1. (Bild: US-Patent- und Markenamt)
  • US-Designpatent D670,286 zeigt die abgerundeten Ecken des iPad 1. (Bild: US-Patent- und Markenamt)
US-Designpatent D670,286 zeigt die abgerundeten Ecken des iPad 1. (Bild: US-Patent- und Markenamt)

Dabei darf allerdings nicht vergessen werden, dass Apples iPad seit der zweiten Generation optisch deutlich verändert wurde. Während das iPad 1 noch einen umlaufenden Metallrahmen als Rand besaß, der bis auf die abgerundete Kante senkrecht zum Display stand, wurde ab dem iPad 2 eine Tropfenform gewählt. Die wird im Geschmacksmusterschreiben nicht erwähnt.

Mögliche Munition für gerichtliche Auseinandersetzungen

Ein Designpatent in den USA ist mit dem deutschen Geschmacksmuster vergleichbar. Eine schriftliche Ausarbeitung fehlt diesen Schriftstücken fast vollständig - sie bestehen praktisch ausschließlich aus Zeichnungen. Bei Streitigkeiten wird von den Gerichten verglichen, ob ein durchschnittlicher Betrachter das Produkt eines Konkurrenten mit diesem Design verwechseln könnte. Kleine Unterschiede wie etwa die Platzierung von Knöpfen spielen da keine Rolle.

In den Zeichnungen hat Apple mit gestrichelten Linien unwichtige Details ausgeblendet und mit den durchgezogenen Strichen das betont, worauf es ankommt. Wichtig sind dem Unternehmen die abgerundeten Ecken des Rechtecks, der die Grundform des Tablets beschreibt. Den Begriff iPad vermeidet Apple übrigens und spricht nur von einem mobilen Gerät mit Bildschirm. Hersteller mit ähnlichen Designs könnten deshalb Probleme bekommen, auch wenn sie andere Details anders gestalten. Andererseits zeigt das Designpatent für die Konkurrenz auch Möglichkeiten auf, diese spezifischen Konstruktionsmerkmale zu vermeiden.

Wie Apple mit seinem neuen Geschmacksmuster umgehen will, lässt sich nicht abschätzen. Zwar wäre es möglich, damit gegen diverse Tablet-Hersteller vorzugehen, deren Designs ähnlich sind - aber es besteht auch die Gefahr, dass ein so weitgehender Schutz vor Gericht keinen Bestand hat und als ungültig erklärt werden könnte, schreibt die Website The Verge.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


__destruct() 18. Nov 2012

Wenn sie nicht in die Hand sticht.

simpletech 13. Nov 2012

Was eigentlich auch recht lustig ist ist die Tatsache das sich Apple eine freistehende...

Lord Gamma 12. Nov 2012

Auch wenn es nicht sofort geprüft wird, spielt Prior Art bei Geschmacksmustern sehr wohl...

neocron 12. Nov 2012

wie bitte? Das kann ja wohl nicht dein ernst sein? Forderst du auch, dass jeder, der...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Rebel Moon - Teil 2
Sternenkrieg um einen Bauernhof

Rebel Moon: Teil 2 trägt den Untertitel Die Narbenmacherin, hat in unserer Erinnerung aber keinerlei Spuren hinterlassen.
Eine Rezension von Daniel Pook

Rebel Moon - Teil 2: Sternenkrieg um einen Bauernhof
Artikel
  1. Delta im Alt Store: Endlich lässt sich Zelda auf dem iPhone spielen - per Umweg
    Delta im Alt Store
    Endlich lässt sich Zelda auf dem iPhone spielen - per Umweg

    Emulatoren für Retrogames waren auf iOS lange nicht erwünscht. Nun lassen sich erstmals ROMs mit Apples Erlaubnis auf das iPhone laden.
    Ein Hands-on von Daniel Ziegener

  2. Gentoo Linux: KI-generierter Code ist unerwünscht
    Gentoo Linux
    KI-generierter Code ist unerwünscht

    Bei Gentoo Linux hat man sich entschlossen, KI-Code zu verbieten. Man adressiert damit Bedenken zu Urheberrecht, Qualität und Ethik.

  3. Fehlerhaftes Pedal: Tesla muss Cybertruck zurückrufen
    Fehlerhaftes Pedal
    Tesla muss Cybertruck zurückrufen

    Tesla hat beim Cybertruck einen erheblichen Rückschlag erlitten. Das Unternehmen hat eine Rückrufaktion für fast alle 3.878 Cybertrucks gestartet.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Spring Sale bei Gamesplanet • Neuer MediaMarkt-Flyer • MindStar: AMD Ryzen 7 7800X3D 339€ • Bose Soundbar günstig wie nie • Samsung Galaxy S23 -37% • MSI OLED Curved 34" UWQHD 175Hz -500€ • Alternate: Deep Cool CH560 Digital Tower-Gehäuse 99,90€ • PS5-Spiele -75% [Werbung]
    •  /