Facebook: Erste Abmahnung für fremdes Foto an der eigenen Pinnwand

Wer Fremde Fotos auf der eigenen Facebook-Pinnwand (Wall) veröffentlichen lässt, muss mit Abmahnungen rechnen. Eine Kanzlei berichtet davon, dass genau dieser Fall nun eingetreten ist.

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Die Facebook-Einstellungen für die Chronik
Die Facebook-Einstellungen für die Chronik (Bild: Justin Sullivan/Getty Getty Images)

"Wir trauten unseren Augen kaum, als wir am Wochenende ein Schreiben auf den Tisch bekamen, in dem die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19 UrhG) eines Lichtbilds auf Facebook abgemahnt wird", schreibt Rechtsanwalt Arno Lampmann im Blog der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum.

Das Besondere an der Abmahnung sei, dass es sich nicht um ein von dem Abgemahnten selbst veröffentlichtes Foto gehandelt habe. Stattdessen habe ein Dritter das Foto auf die Pinnwand hochgeladen. Sein Mandant könne in dem Fall aber "[...] naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der es auf der Pinnwand postet", so Lampmann.

  • In den Privatsphäre-Einstellungen von Facebook lässt sich einstellen, dass man nur selbst neue Einträge auf der Pinnwand veröffentlichen kann (Bild: Screenshot Golem.de)
In den Privatsphäre-Einstellungen von Facebook lässt sich einstellen, dass man nur selbst neue Einträge auf der Pinnwand veröffentlichen kann (Bild: Screenshot Golem.de)

Schadensersatzforderung

Der Abmahner habe die umgehende Entfernung des Fotos, eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft über die Dauer der Nutzung des Lichtbilds sowie die Zahlung von Schadensersatz gefordert. Die Höhe des Schadensersatzes solle nach Erhalt der Auskunft beziffert werden.

Lampmanns Kollege Haberkamm und ein weiterer Rechtsanwalt hatten in einer ARD-Sendung vom 31. März 2012 (Videostream) bereits darauf hingewiesen, "dass Facebook-Nutzer nicht nur für eigene Beiträge haften, sondern unter Umständen auch für von Dritten auf der Pinnwand veröffentlichte Inhalte geradestehen müssen."

Der Fernsehbeitrag von Ratgeber Internet hatte laut Lampmann viel Wirbel ausgelöst: "Viele Zuschauer waren regelrecht empört. Die Reaktionen reichten von bloßer Ungläubigkeit bis hin zu dem offenen Vorwurf der Panikmache."

Die Abmahnung bestätige nun, dass man beim Betrieb einer Facebook-Seite auch und gerade als Privatperson nicht vorsichtig genug sein könne. Es werde sicherlich nicht die letzte Abmahnung dieser Art sein, so Lampmann. "Die Gefahr, wegen Rechtsverletzungen in Anspruch genommen zu werden, ist offensichtlich größer, als viele denken", warnt der Rechtsanwalt.

Ausschließen können Facebook-Nutzer solche Probleme nur, indem sie ihr Profil so einstellen, dass nur sie selbst neue Einträge auf ihre Pinnwand stellen dürfen. Ratsam ist es zudem, die eigene Facebook-Pinnwand respektive -Chronik nur für Freunde und nicht für Fremde freizuschalten.

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Arno Lampmann 26. Apr 2012

http://www.lhr-law.de/lbr-blog/urheberrecht/erste-facebook-abmahnung-der-antrag-auf...

Sharra 16. Apr 2012

Nein. Dein Nachbar hat gefragt, ob er seine CD-Sammlung bei dir lagern kann, weil sein...

Sharra 12. Apr 2012

Ihr vergesst hier eine "Kleinigkeit". Nämlich die strafbewehrte Unterlassungserklärung...

-CK- 11. Apr 2012

Blöd nur, dass... a) ...man sich selbst damit noch viel strafbarer macht als nur den...



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