Gigabyte: 14-Zoll-Ultrabook U2442V mit dedizierter Grafik wiegt 1,5 kg
Gigabyte hat ein besonders leichtes und dennoch großes Ultrabook vorgestellt. Dedizierte Grafik, eine hohe Displayauflösung und optional auch ein Thunderbolt-Anschluss bietet das Notebook ebenfalls.
Gigabytes Ultrabook U2442 ist ein dünnes und besonders leichtes Notebook. An der dicksten Stelle ist das Ultrabook laut Gigabyte 20,5 mm dick und wiegt trotz des großen Gehäuses mit 14-Zoll-Display nur 1,49 kg. Auf dem spiegelnden 14-Zoll-Display werden 1.600 x 900 Pixel dargestellt. Die Rückseite des Displays besteht aus gebürstetem Aluminium. Insgesamt gibt es zwei Modelle des Ultrabooks: das U2442V und das U2442N. Die beiden unterscheiden sich durch einen Thunderbolt-Anschluss, den das V-Modell bietet.
Als Grafikkarte steht eine Geforce GT640M mit 2 GByte Speicher bei beiden Notebooks zur Verfügung. Der Prozessor ist entweder ein Core i5 oder i7 der 3. Generation (Ivy Bridge). Für Daten steht entweder eine SSD (350 bis 510 MByte/s Datentransferrate, 128 bis 512 GByte) oder eine mit bis zu 7.200 Umrundungen pro Minute arbeitende Festplatte zur Verfügung. Mit der Festplatte gehört auch eine 32-GByte-mSATA-SSD zur Ausstattung, um die Festplatte zu beschleunigen (Hybrid-Mode). Die Kombination ist allerdings 100 Gramm schwerer.
Bei den Anschlüssen bietet das Notebook unter anderem HDMI, mehrere USB-2.0-Anschlüsse, einen SD-Kartenleser sowie Ethernet und einen VGA-Anschluss für ältere Projektoren. Die Tastatur des Notebooks ist von unten beleuchtet. Bluetooth 4.0 und Wireless Display sind ebenfalls Teil der Ausstattung.
Die Lieferbarkeit des Ultrabooks ist noch nicht bekannt. Der Preisbereich soll zwischen 1.000 und 1.200 Euro liegen.
Woher hast du die Info dass es wie ein MacBookAir aussehen soll? Ich schätze du gehst mit...
Hihi, dito. Vor allem hab ich das Artikelbild selbst an meinem MacBook Pro betrachtet...
Ein Abriß: Dediziert bedeutet, daß ein Grafikprozessor (GPU) über eigene angehängte...
Lt. Bildschirmarbeitsverordnung sind spiegelnde Displays nicht grundsätzlich verboten...