Galaxy Tab vs. iPad: Apple verliert erneut gegen Samsung
Der Gerechtshof 's-Gravenhage in Den Haag hat in einem Berufungsverfahren eine einstweilige Verfügung zum Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 erneut abgelehnt. Apple wirft Samsung dort Designverletzungen vor.
Apple ist mit einer einstweiligen Verfügung zum Verkaufsverbot des Galaxy Tabs 10.1 von Samsung in den Niederlanden erneut gescheitert. Wie in den Verfahren in Düsseldorf und Kalifornien hatte Apple für ein Verkaufsverbot aufgrund eines Geschmacksmusters erwirken wollen. Im August 2011 war Apple mit seinem Antrag bereits vor einer untergeordneten Instanz gescheitert.
Der Gerechtshof 's-Gravenhage in Den Haag lehnte Apples Antrag nun erneut ab. Das Gericht in Den Haag verwarf den Antrag Samsungs, Apples Geschmacksmuster für ungültig zu erklären. Samsung hatte zahlreiche Muster eingereicht, die beweisen sollten, dass es schon vor der Erteilung von Apples Geschmacksmuster ähnliche Geräte gab, darunter der Tablet-PC HP Compaq TC1000 aus dem Jahre 2004 und das Tablet Knight Ridder aus dem Jahre 1994. Ferner berief sich Samsung auf einen Patentantrag aus dem Jahre 2004, zwei Designvorlagen aus Japan sowie ein Patent aus Kanada.
Zumindest zwei der eingereichten Muster wurden von dem Gericht als "Prior Art" anerkannt und Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung in der Berufungsinstanz abgelehnt. Das Urteil gilt nur innerhalb der Niederlande.
Ähnlich hatte sich auch Richterin Koh in Kalifornien geäußert. Auch sie schränkte die Klage auf die Frage ein, ob Apples Geschmacksmuster durch "Prior Art" ungültig sei. Sie kam ebenfalls zu dem Schluss, dass das Geschmacksmuster zwar nicht ungültig ist, aber auch keine Grundlage für ein durch eine einstweilige Verfügung auferlegtes Verkaufsverbot rechtfertigt.
In Deutschland berät das Landgericht in Düsseldorf gegenwärtig ebenfalls ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1, das Apple aufgrund des Geschmacksmusters durchsetzen will. Nächste Woche will dieses Gericht entscheiden, ob Samsung weitere Beispiele einreichen darf, die "Prior Art" beweisen sollen, schreibt Prozessbeobachter Florian Müller in seinem Blog. Bislang sind dort nur der Tablet-PC von Compaq und das Knight-Ridder-Tablet zugelassen. Eine Entscheidung dazu steht am 31. Januar 2012 an.
Die Klagen und Gegenklagen zwischen Apple und Samsung sind Teil eines weltweiten Patentkrieges, der vor allem den Markt für mobile Geräte betrifft.
Auch wenn bei Ne, komfortabler ist die Bedienung nicht, im Gegenteil. Ohne Jailbreak...
Und weißt du denn genaueres? ;-)
Vor dem Gesetz sind alle gleich.. ahja.. und ich soll vorsichtig sein?
Genau das ist es ja auch lol