Apple vs. Samsung: Kein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N

Samsung darf das Galaxy Tab 10.1N weiterhin in Deutschland verkaufen. Apple wollte ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N erwirken, scheiterte damit aber. Das Gericht wird seine Entscheidung im Februar 2012 bekanntgeben.

Artikel veröffentlicht am ,
Streitobjekt: Samsungs Galaxy Tab 10.1N
Streitobjekt: Samsungs Galaxy Tab 10.1N (Bild: Samsung)

Das Galaxy Tab 10.1N darf von Samsung weiterhin in Deutschland vermarktet und verkauft werden, berichtet das Blog All About Samsung. In einer Anhörung vor Gericht wollte Apple heute ein Verkaufsverbot erwirken. Samsung hatte das Galaxy Tab 10.1N als modifizierte Variante des Galaxy Tab 10.1 auf den deutschen Markt gebracht, weil Apple gegen das Galaxy Tab 10.1 ein weiterhin bestehendes Verkaufsverbot für Deutschland erwirkt hatte.

  • Samsungs Galaxy Tab 10.1N
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Samsungs Galaxy Tab 10.1N

Das Galaxy Tab 10.1N ist nach wie vor 8,6 mm dünn, hat aber einen neuen Rahmen erhalten, der deutlich wulstiger aussieht. Er ist an den schmalen Seiten des 10,1-Zoll-Tablets breiter und auch die Lautsprecheröffnungen sind nun von vorne deutlich auszumachen.

In der Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf sah die Richterin Johanna Brückner-Hofmann keinen Grund für ein Verkaufsverbot für das überarbeitete Galaxy Tab 10.1N. Nach einer vorläufigen Auffassung der Richterin hat Samsung das Galaxy Tab 10.1N so überarbeitet, dass es nun nicht mehr gegen die Geschmacksmusterrechte von Apple verstoße. Auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sah das Gericht keine Notwendigkeit für ein Verkaufsverbot.

Gerichtsentscheidung am 9. Februar 2012

Am 9. Februar 2012 wird die abschließende Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf verkündet. Bis zu diesem Zeitpunkt kann Samsung das Galaxy Tab 10.1N demnach ohne Einschränkungen in Deutschland vermarkten und verkaufen. Damit hat Samsung gegen Apple einen Punktsieg errungen. Nach Apples Auffassung verletzt das Galaxy Tab 10.1N das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 000181607-0001, das im Besitz von Apple ist.

Das Geschmacksmuster beschreibt eine rechteckige Form mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken und eine Rückseite, welche an den Ecken abgerundet ist, wodurch eine schmale Einfassung um die Vorderseite geformt wird. Zudem kennzeichnet das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ein Display, das unter einer klaren Oberfläche zentriert ist. Dadurch ergeben sich deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays mit den gleichen Proportionen oben wie unten. Als weitere Besonderheit hat es ein dünnes Profil und zeigt nach dem Einschalten farbige Icons an.

Im Rechtsstreit um das Galaxy Tab 10.1 gab es diese Woche vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Berufungsverhandlung. Am 31. Januar 2012 will das Gericht seine Entscheidung verkünden. Bis dahin darf Samsung das Galaxy Tab 10.1 sowie das Galaxy Tab 7.7 und 8.9 nicht in Deutschland vermarkten. Händler haben sich die fraglichen Tablets auf anderem Wege besorgt, so dass die aktuellen Galaxy-Tab-Modelle im deutschen Handel zu bekommen sind.

Nachtrag vom 23. Dezember 2011

In einer Erklärung des Gerichts wurde darauf hingewiesen, dass in dem Verfahren ein älteres US-amerikanisches Schutzrecht berücksichtigt wurde, das in der Entscheidung zum Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 noch nicht vorgelegen habe. Dieses Schutzrecht ist älter als das von Apple hinterlegte Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Nach Auffassung des Gerichts ähnelt das ältere Schutzrecht dem Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Voraussichtlich wird Apples Gemeinschaftsgeschmacksmuster damit zwar nicht ungültig, könnte aber dessen Schutzbereich einschränken.

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Affenkind 23. Dez 2011

Die Banane hat abgerundete Ecken. :^)

neocron 23. Dez 2011

Sie ist eindeutig gewesen, wuesste nicht weshalb ich Apple herausnehmen sollte. Alle...

FaLLoC 23. Dez 2011

Richtig. Die geometrisch exakte Definition eines Punktes kann man nicht abrunden, da...

samy 22. Dez 2011

Also Icons beim Einschalten hatten schon ziemlich alle Handys VOR dem Iphone so z.B. die...



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