Jugendmedienschutz: ZDF-Intendant will Netzaktivisten und Blogger einbeziehen

ZDF-Intendant Markus Schächter wünscht sich einen möglichst breit aufgestellten gesellschaftlichen Dialog zur Neuordnung des Jugendmedienschutzes. Er lehnt es ab, im Jugendmedienschutz ohne gesetzliche Grundlagen Fakten zu schaffen.

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ZDF-Intendant Schächter mit Mainzelmännchen - bei einer Veranstaltung im Jahr 2006
ZDF-Intendant Schächter mit Mainzelmännchen - bei einer Veranstaltung im Jahr 2006 (Bild: Sean Gallup/Getty Images)

Bei der Tagung "Quo vadis Jugendmedienschutz" in Mainz warb ZDF-Intendant Markus Schächter dafür, bei der Novellierung des Jugendmedienschutzes alle gesellschaftlichen Gruppen einzubinden. Das beinhalte auch Blogger, Netzaktivisten und Communitys, um möglichst alle Positionen in einem großen Konsens zu berücksichtigen.

Eine Vereinheitlichung der Aufsichtsstrukturen im Bereich des Jugendmedienschutzes lehnt Schächter weiterhin ab. "Es gibt viele gute und vor allem zwingende Gründe, die gegen eine Vereinheitlichung der Aufsichtsstruktur im Bereich des Jugendmedienschutzes sprechen. Medienpolitische Wunschvorstellungen können solche sachlichen Argumente nicht ersetzen", sagte Schächter.

  • ZDF-Intendant Markus Schächter bei seiner Rede auf der Tagung "Quo vadis Jugendmedienschutz" in Mainz im November 2011 (Bild: Kerstin Bänsch/ZDF)
ZDF-Intendant Markus Schächter bei seiner Rede auf der Tagung "Quo vadis Jugendmedienschutz" in Mainz im November 2011 (Bild: Kerstin Bänsch/ZDF)

Die Novellierung des Jugendmedienschutzes im Jahr 2010 sieht Schächter weiterhin als gescheitert an. Er lehne es ab, nun ohne rechtliche Grundlage Fakten zu schaffen, erklärte der ZDF-Intendant. Auf diese Weise könne der notwendige gesellschaftliche Konsens nicht hergestellt werden.

Internetfilter

Die gescheiterte Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) hatte vorgesehen, dass deutsche Webseiten ab dem 1. Januar 2011 mit einer Alterskennzeichnung versehen werden. Dazu hätten die Anbieter ihre Inhalte in mehrere Altersstufen von "ab 0" bis "ab 18 Jahren" einteilen müssen. Betroffen hätte das auch Blogs, private Webseiten sowie solche von Vereinen, Parteien oder kleinen Firmen.

Für Inhalte unter 12 Jahren wäre eine Kennzeichnung freiwillig gewesen. Wer nicht kennzeichnet, hätte aber riskiert, dass seine Webseite in Schulen, Bibliotheken oder in Privathaushalten mit Inhaltsfilterprogrammen blockiert würde. Zahlreiche Blogbetreiber hatten wegen einer befürchteten Abmahnwelle angekündigt, ihre Seiten spätestens Ende Dezember 2010 aus dem Netz zu nehmen.

Da beim Landtag von Nordrhein-Westfalen am 16. Dezember 2010 die Neufassung des JMStV keine Mehrheit fand, bleibt der alte JMStV in Kraft, der insbesondere keine Klassifizierungspflicht für Webseiten vorschreibt. Für ein Inkrafttreten des neuen JMStV hätten alle Bundesländer zustimmen müssen.

Netzaktivisten wie Alvar Freude vom AK Zensur hatten sich bereits deutlich gegen die gescheiterte Novelle des von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ersonnenen Jugendmedienschutzstaatsvertrages und gegen Filtersoftware ausgesprochen. Im Januar 2011 sagte Freude auf einer KJM-Veranstaltung, dass es an der Zeit sei, "einen Neustart hinzulegen, statt am alten Staatsvertrag herumzuschrauben. Schließlich kann sich jeder durchschnittlich intelligente Hauptschüler mehr Pornografie besorgen, als er je konsumieren kann. Mit Filtern behebt man dieses Problem nicht."

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