Radeon HD 6990
AMD bestätigt Garantieverlust bei Übertaktung
Übertaktungsschalter betätigt, Garantie dahin - so sieht die Situation für Käufer von AMDs schnellster Grafikkarte, der Radeon HD 6990, aus. Das Unternehmen weist jedoch darauf hin, dass Schäden durch Übertaktung in der Hardwarebranche generell nicht von einer Garantie abgedeckt werden.
Nach widersprüchlichen Aussagen einiger Medien vor der Markteinführung hat AMD nun für Klarheit gesorgt: Wer den "AUSUM" genannten Übertaktungsschalter der Radeon HD 6990 betätigt, hat bei Defekten durch zu hohe Frequenzen keine Garantieansprüche mehr für die Grafikkarte. Anders als bei den in den meisten Tests abgebildeten Referenzkarten soll der Schalter bei den Serienmodellen durch einen großen gelben Aufkleber verdeckt sein.
Der Hintergrund: Die beiden Cayman-GPUs der Radeon HD 6990 laufen ab Werk mit einer Frequenz von 830 MHz und somit mit dem Takt einer Radeon HD 6950. Ihre volle Leistungsfähigkeit kann die Karte jedoch erst erreichen, wenn der AUSUM-Schalter umgelegt und damit das zweite BIOS der 6990 aktiviert wird. Dann takten die Grafikprozessoren mit 880 MHz, was der Leistung einer Radeon HD 6970 entspricht.
Selbst AMD verspricht sich davon aber nur einen Vorteil von höchstens acht Prozent in der Geschwindigkeit bei Spielen, was Golem.de im Test der 6990 auch nachvollziehen konnte. Dabei stellte sich ebenfalls heraus, dass diese acht Prozent mit einer bis zu 100 Watt erhöhten Leistungsaufnahme erkauft werden müssen. Die laut einem AMD-Sprecher aber auf bis zu 500 Watt ausgelegte Karte machte in Stresstests von Golem.de nach Durchführung der bewerteten Benchmarks auch Frequenzen von bis zu 915 MHz mit Furmark 1.80 mit. Allzu schnell sind die Geräte also wohl nicht kaputtzuspielen.
Kein direkter Hinweis auf Garantieverlust
Bedenklich ist an AMDs Vorgehen jedoch, dass der Aufkleber nicht deutlich auf einen eventuellen Garantieverlust hinweist. Vielmehr ist dort nur vermerkt, dass vor dem Entfernen des Siegels das Handbuch der Grafikkarte zu lesen oder die Webseite www.amd.com/6990support zu konsultieren ist. Dort weist der Chiphersteller auf die Einschränkungen hin.
AMDs Stellungnahme gegenüber der Presse zur beschränkten Garantie lautet wie folgt: "Ebenso wie beim Übertakten per Software, werden Schäden, die durch den Betrieb einer AMD-Grafikkarte außerhalb der Spezifikationen verursacht werden, nicht von AMDs Produktgarantie abgedeckt. Das deckt sich mit den Gepflogenheiten der Branche im Bezug auf Übertakten oder den Betrieb eines Produkts außerhalb der garantierten Spezifikationen." Das Unternehmen weist zudem darauf hin, dass auch bei der Software AMD Overdrive zum Übertakten eines Prozessors ein entsprechender Warnhinweis erscheint.
Schlaumeier, die eine bis übers Limit übertaktete und defekte 6990 als Garantiefall anmelden möchten, dürften damit kaum durchkommen - auch wenn der vielleicht vorsichtig entfernte Aufkleber wieder an seinem Platz ist. In moderner Hardware, zum Teil auch in den Prozessoren selbst, gibt es Funktionen, welche den Betrieb außerhalb der Spezifikationen dauerhaft aufzeichnen können. Durchgebrannte Bauteile, wie etwa an den Spannungswandlern einer Grafikkarte, sind von außen auch kaum als solche zu erkennen, fallen aber bei einer Prüfung durch den Hersteller sofort auf.
So riskant ist übertakten gar nicht, selbst bei den extrem overclock Wettbewerben gehen...
Lieber Herr Baron, was neu ist, ist nur der Schalthebel der durch eine Folie geschützt...
Meinen Proz kann ich um fast 400mhZ/per Core übertakten und das Patch Bios würde mir...
.. ich den Aufkleber nur entferne um mal kurz eine Übertaktung zu probieren? Könnte mir...