HDMI
Versionsnummern sind bei Kabeln ab sofort nicht mehr erlaubt
Die HDMI Licensing LLC warnt noch einmal davor, Versionsnummern beim Verkauf von HDMI-Produkten anzugeben. Damit sich auch jeder daran hält, wurden Zoll- und Grenzbehörden bereits über diesen Schritt informiert.
Seit dem 18. November 2010 sind HDMI-Kabel mit einer aufgedruckten Versionsnummer keine HDMI-Produkte mehr, das HDMI-Konsortium hatte die Änderung schon länger angekündigt. Wer gegen die Regeln verstößt und trotzdem seine HDMI-Produkte mit Versionsnummern verkauft, muss damit rechnen, dass die Produkte vom Markt genommen werden.
Um dieser Drohung ein wenig Nachdruck zu verleihen hat die HDMI Licensing LLC in dem Erinnerungsschreiben darauf hingewiesen, dass mit Grenz- und Zollbehörden zusammengearbeitet wird. HDMI Licensing LLC empfiehlt allen Lizenznehmern, die HDMI-Voraussetzungen einzuhalten, damit es nicht zu Störungen im Geschäftsbetrieb kommt.
HDMI-Produkte müssen fortan mit Logos versehen werden. Außerdem ist es Pflicht, dem Kunden zu sagen, was ein Kabel genau kann. So muss angegeben werden, ob es sich um ein High-Speed-Kabel handelt oder Ethernet unterstützt wird. Versionsnummernangaben sind hinfällig. So wurde die 3D-Fähigkeit zwar mit HDMI 1.4a spezifiziert, aber bereits High-Speed-Kabel, die dem Standard 1.3 entsprechen, sind 3D-fähig. Das störte einzelne Anbieter nicht, die mit HDMI -1.4a-Kabeln warben, um die 1.3-Kabel mit gleichem Funktionsumfang schlecht dastehen zu lassen. Genau das soll nun verhindert werden.
Die Regeln sind allerdings nicht für alle HDMI-Teilnehmer gleich streng. Bei Buchsen eines Endgeräts ist die Angabe, ob es einen Audio Return Channel (ARC) und HDMI Ethernet Channel (HEC) gibt, zum Beispiel nicht Pflicht. Hier konnten sich einzelne große Elektronikhersteller durchsetzen, die sich nichts vorschreiben lassen wollten. In der Praxis ist dennoch damit zu rechnen, dass ARC- und HEC-Fähigkeit der Geräte nicht vom Hersteller verschwiegen werden und stattdessen auf die bestehende freiwillige Vereinbarung gesetzt wird.
Je nach Protokoll können in einem Einzigen Bit durchaus mehr als 1 Shannon an...
Dann kann ich das Thema schließen.
z. B. der Verstoß gegen die Markenrechte am HDMI-Logo, welches ohne gültige Lizenz...
na bei dem Hochfrequenten piepen des Inverters der die Hintergrundbeleuchtung übernimmt...