Segway bald in ganz Deutschland zugelassen

Bundesrat schafft Rechtsgrundlage für "elektronische Mobilitätshilfen"

Segways dürfen bald im ganzen Bundesgebiet am Straßenverkehr teilnehmen. Der Bundesrat hat dazu am 10. Juli 2009 einer Verordnung über "elektronische Mobilitätshilfen" zugestimmt.

Artikel veröffentlicht am ,

Der neuen Verordnung nach dürfen Segways und ähnliche elektrische Fortbewegungsmittel erst ab einem Mofaführerschein gefahren werden. Es gelten die üblichen Verkehrsregeln. Innerorts müssen Segway & Co. laut Verordnung auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwegen genutzt werden. Sind diese nicht vorhanden, darf auch die Straße genutzt werden. Inner- und außerorts bleiben Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie Kreisstraßen tabu, hier sind angrenzende Radwege zu nutzen. Auch Feldwirtschaftswege dürfen außerhalb von Ortschaften befahren werden.

Fahrer von elektronischen Mobilitätshilfen müssen auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen möglichst weit rechts fahren. Zudem dürfen sie nur hintereinander fahren, sich nicht an andere Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig fahren. In Fahrradstraßen darf auch nebeneinander gefahren werden. Wenn ein Verbot für Fahrzeuge aller Art gilt, dann dürfen auch Segways nur geschoben werden. Sind keine Blinker vorhanden, müssen Richtungsänderungen durch Handzeichen angekündigt werden.

Abseits von der Straße, beispielsweise auf Radwegen, müssen Fahrer elektronischer Mobilitätshilfen ihre Geschwindigkeit an die Gegebenheiten anpassen. Fußgänger haben laut Verordnung Vorrang und Radfahrern ist das Überholen zu ermöglichen.

Die Straßenverkehrsbehörden können das Fahren auch auf anderen Verkehrsflächen erlauben, wie etwa in Fußgängerzonen. Damit sollen die in einigen Städten bereits mit Sondergenehmigungen eingeführten Segway-Stadtrundfahrten ermöglicht werden. Außerdem sollen behinderte Menschen die Mobilitätshilfe zwischen ihrer Wohnung und den generell zugelassenen Verkehrsflächen durchgängig nutzen können.

Empfehlung und Beschluss zur "Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr und zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" finden sich auf Bundesrat.de.

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Michael M. 13. Okt 2010

Ich habe interesse an ein segway, wie teuer kommt es ??? gruss MM maatomi@arcor.de

Janette Kausch 28. Sep 2009

Ich habe einen Segway Vertrieb in Dänemark und bei mir kostet er nicht soviel wie in...

Mwhahaha 15. Jul 2009

Ich find das Ding geil ... wie die Leute sich immer am Griff festhalten und dann erst...

AgressivBiker 15. Jul 2009

Nein, wenn man hier über Vollpfosten rattert fährt man so schön erhöht...



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