TOSBack überwacht AGBs von eBay, Facebook, Google und Co.

Terms-of-Service-Tracker der EFF gestartet

Die US-Bürgerrechtsorganisation EFF zeigt künftig auf TOSBack.org Veränderungen der Nutzungsbedingungen großer Onlinedienste wie eBay, Facebook und Google an. Die Nutzer vertrauen diesen Diensten private Daten an und sollen mit TOSBack einen Überblick über teils problematische Änderungen der Datenschutzbestimmungen erhalten.

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Die Terms of Service (TOS) auf US-Websites regeln, wie die verantwortlichen Unternehmen mit den Kunden und deren privaten Angaben umgehen. Die TOS ist vergleichbar mit den deutschen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). "Viele Nutzer lesen diese Bedingungen nicht - oder wissen nicht, dass sie sich ständig ändern", heißt es in einer EFF-Mitteilung. Abhilfe schaffen soll der Terms-of-Service-Tracker TOSBack.org. Er überwacht eBay, Facebook, Google und andere große Websites.

"Benutzungsbestimmungen sind die Grundlage Ihrer Beziehung zu Social-Networking-Sites, Online-Geschäften und Internetgemeinschaften, aber die meisten Menschen beachten diese Regelungen erst, wenn es ein Problem gibt", so EFF-Aktivist und Technik-Manager Tim Jones. "Wir haben TOSBack entwickelt, um den Kunden bei der Beobachtung der Terms of Service von Websites zu helfen, die sie jeden Tag nutzen, und um zu zeigen, dass sich die Bestimmungen mit der Zeit ändern."

Auf TOSBack.org werden Änderungen und Erweiterungen der Nutzungsbestimmungen von derzeit 44 bekannten Onlinediensten sofort angezeigt. Klickt der Nutzer auf ein Update, werden alte und neue Textversion mit hervorgehobenen Änderungen oder weggefallenen Passagen nebeneinander angezeigt.

"Einige Änderungen an Nutzungsbedingungen sind gut für Kunden, andere schlecht", so EFF-Anwalt Fred von Lohmann. "Internetnutzer vertrauen Websites jedoch immer mehr an, von ihren Fotos bis hin zu ihrem Terminkalender - und manchmal sogar Angaben zu ihrer Gesundheit."

Dass die Kontrolle der Nutzungsbedingungen wichtig ist und informierte Kunden erfolgreich öffentlichen Druck gegen für sie schlechte Änderungen ausüben können, haben die wieder rückgängig gemachten AGB-Änderungen von Facebook gezeigt.

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