LG Köln: Kölner Dom in Second Life kein reines Kunstwerk

Kein Urheberschutz für Texturen nach Fotografien

Im Streit um die urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer Kopie des Kölner Doms im Online-Spiel Second Life hat das Kölner Landgericht entschieden, dass es der Textur der Kopie an "einer künstlerischen Leistung" mangelt.

Artikel veröffentlicht am ,

Virtueller Kölner Dom
Virtueller Kölner Dom
Normalerweise geht es in Second-Life-Urheberrechtsprozessen ja eher um kreative Leistungen, die der Erwachsenenunterhaltung zuzurechnen sind. Mehrere Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung wurden gegen SL-Nutzer angestrengt, die unerlaubt virtuelles Sexspielzeug kopierten und gegen virtuelle Währung real verkauften. Da Gestaltung und Funktion der Sexspielzeuge unzweifelhaft von kreativer Leistung zeugten, stand die Frage des urheberrechtlichen Schutzes nicht zur Debatte. Anders im vorliegenden Fall.

Inhalt:
  1. LG Köln: Kölner Dom in Second Life kein reines Kunstwerk
  2. LG Köln: Kölner Dom in Second Life kein reines Kunstwerk

Eine Beraterin für die "Umsetzung von Maßnahmen und Projekten in virtuellen Welten" (die Klägerin), ein Software-Berater und eine Kommunikationsagentur (die Beklagten) haben zusammen einen virtuellen Kölner Dom für das Projekt "Virtuelles Köln" entwickelt. Wer genau welche Arbeitsanteile geleistet hat, ist unter den Beteiligten umstritten. Aufgrund eines Zerwürfnisses zwischen den Parteien wollte das Erzbistum Köln wissen, wie es denn um die "Urheberrechtssituation am virtuellen Dom" bestellt sei.

Virtueller Kölner Dom
Virtueller Kölner Dom
Der Software-Berater und die Kommunikationsagentur beanspruchten die Rechte für sich. Hingegen behauptete die Klägerin laut Gerichtsurteil: "[...] durch die Wahl von Schattierungen und Helligkeiten und die Farbwahl habe die Geschäftsführerin der Verfügungsklägerin eine unabhängig vom realen Dom bestehende Atmosphäre geschaffen, wodurch die majestätische Baukunst unterstrichen worden sei. Auch seien durch die Neuschaffung Blickwinkel ermöglicht worden, die vorher und auch in Realität nicht bestanden hätten und bestünden."

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LG Köln: Kölner Dom in Second Life kein reines Kunstwerk 
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Ainer v. Fielen 27. Nov 2008

Eher: Nur Kulturen ohne christlichen Einfluss leben friedlich zusammen! Full ACK...

huahuahua 03. Mai 2008

Unter dem mittleren Fenster im ersten Bild ist noch so ein zu heller Punkt. Allerdings...

huahuahua 03. Mai 2008

you made my day!!!

no life crew 02. Mai 2008

...ist die Selbstverständlichkeit, mit der angebliche Urheberrechtsschützer gegen das...



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