Klage gegen Garmin wegen nüviphone

Garmin verstößt angeblich gegen bestehende Markenrechte

Das US-Telekommunikationsunternehmen Nuvio hat den Navigationsgerätehersteller Garmin verklagt. Garmin wird vorgeworfen, mit dem geplanten GPS-Mobiltelefon nüviphone gegen die Namensrechte von Nuvio zu verstoßen. Auch die seit langem auf dem Markt befindlichen nüvi-Navigationsgeräte könnten davon betroffen sein.

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nüviphone
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Nach Nuvio-Angaben wurde die entsprechende Klage am US-Bezirksgericht in Kansas eingereicht. Darin wird bemängelt, dass Garmin mit dem nüviphone gegen die eingetragenen Markennamen "Nuvio phones" verstoßen würde. Beide Bezeichnungen würden sich zu stark ähneln und Kunden könnten die beiden Dinge leicht verwechseln. In den USA wird das nüviphone offensichtlich ohne das deutsche Sonderzeichen "ü", also als nuviphone vermarktet. Nach Nuvio-Angaben habe der Konzern versucht, sich vor der Klageeinreichung mit Garmin gütlich zu einigen. Welche Forderungen Nuvio an Garmin gestellt hat, ist nicht bekannt. Sehr wahrscheinlich wird Nuvio aber ein Entgegenkommen seitens Garmin erwartet haben.

Mit der Klage will Nuvio verhindern, dass Garmin den Begriff nüviphone weiter verwendet. Zudem soll der Navigationsgerätehersteller Schadensersatz für die erfolgte Namensrechtsverletzung zahlen. Wann in diesem Verfahren eine Entscheidung zu erwarten ist, ist nicht bekannt. Seit Anfang 2006 bietet Garmin Navigationsgeräte mit der Bezeichnung nüvi alias nuvi an. Auch auf diesen Begriff soll Garmin nach dem Willen von Nuvio künftig verzichten. Gegenüber der Nachrichtenagentur AP gab Garmin nur bekannt, zu laufenden juristischen Verfahren keine Kommentare abzugeben.

Garmin hatte das nüviphone erst kürzlich vorgestellt. Auf dem Mobile World Congress 2008 in Barcelona war nur ein funktionsloses Muster des nüviphone zu sehen. Vielleicht zeigt Garmin auf der bevorstehenden CeBIT 2008 in Hannover etwas mehr zum nüviphone. Das Gerät soll im dritten Quartal 2008 auf den Markt kommen.

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