Urheberrecht: Bundesregierung kontra Bundesrat

Bundesregierung hält an industriefreundlichen Regelungen fest

Im Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Urheberrechts geht es weiter in kleinen Schritten voran. Mitte März 2006 hatte das Kabinett seinen Regierungsentwurf vorgestellt. Der Bundesrat kritisierte Mitte Mai 2006 den Entwurf in einer Stellungnahme als wissenschafts- und standortfeindlich. Dennoch hält die Bundesregierung an ihren Plänen fest.

Artikel veröffentlicht am ,

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme weitreichende Änderungen am Entwurf gefordert, denn er sieht "die Gefahr, dass die Bundesrepublik Deutschland durch ein weit über die berechtigten Interessen der Rechteinhaber hinaus ausgerichtetes Urheberrecht hinter den Möglichkeiten zurückbleibt, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und insbesondere in den USA über das Prinzip des 'fair use' für Bildung und Wissenschaft bestehen, und dadurch erhebliche Nachteile erleidet."

Die Länderkammer drängt auf ein "bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht", das nicht nur Bibliotheken, Museen und Archive in ihrer Arbeit unterstützt, sondern auch dem im Grundgesetz garantierten Recht auf Informationsfreiheit Geltung verschafft. Ein solches Urheberrecht würde nach Auffassung des Bundesrates "Standortvorteile im globalen Wettbewerb" verschaffen. Eine Verknappung und Verteuerung des Informationszugangs behindere im Gegensatz dazu "Innovationen als Grundlage wirtschaftlichen Wachstums" und müsse vermieden werden.

Die Kritik am Gesetzentwurf war von Justizministerin Brigitte Zypries noch am selben Tag in einer Pressemitteilung zurückgewiesen worden. Ihrer Auffassung nach würde der Gesetzentwurf die Interessen und Rechtspositionen aller Beteiligten angemessen berücksichtigen. Der Entwurf suche den Kompromiss, weshalb "gegenläufige Interessen nicht jeweils zu 100 Prozent durchgesetzt werden können".

In ihrer jetzt veröffentlichten Antwort weist die Bundesregierung die Änderungsforderungen des Bundesrates im Großen und Ganzen zurück und vertritt weiterhin eine deutlich industriefreundliche Linie. Zu ihrer Rechtfertigung beruft sich die Regierung sowohl auf den grundgesetzlich garantierten Schutz des Eigentums als auch auf die Vorgaben der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001, deren weiterer Umsetzung der "2. Korb" dient.

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ZDragon 21. Jun 2006

Mag jetzt übertrieben klingen, aber ich finde diese idiotischen neuen Gesetze sowas von...

Martin F. 21. Jun 2006

-------------------------------------------------------> Raub ist unter Gewaltandrohung...

Anonymer Nutzer 20. Jun 2006

"Die Bundesregierung geht, wie in der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt, im...

arnonym 19. Jun 2006

Das ist schon eine Frechheit, das wer öffentliche Gelder bzw. das Geld der Bürger...



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