Einkaufen per Knopfdruck: Verbraucherschützer kritisieren Amazons Dash-Button
Verbraucherschützer folgen Amazons Rechtsauffassung nicht. Sie halten den Einkaufsknopf Dash nicht für rechtskonform. Der Kauf darüber sei zu intransparent. Aber sie bemängeln auch andere Dinge am Dash-Knopf.
Amazon hat anlässlich der Ifa in Berlin den physischen Einkaufsknopf namens Dash in Deutschland auf den Markt gebracht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht erhebliche Probleme an dem Produkt. Vor allem wird die mangelnde Preis- und Bestelltransparenz bemängelt.
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- Speicherung des WLAN-Kennwortes wird nicht empfohlen
Der Dash-Button dient dazu, Produkte wie Waschmittel, Tiernahrung oder Rasierklingen auf Knopfdruck nachzubestellen. Jeder Dash-Knopf ist auf ein festgelegtes Sortiment eines einzelnen Herstellers beschränkt. Der Kunde kann zwar festlegen, welches Produkt des Herstellers damit bestellt werden soll, aber es ist nicht möglich, damit ein Produkt eines Konkurrenten zu bestellen. Wer einen Knopf von Persil besitzt, kann darüber kein Ariel-Waschmittel kaufen und umgekehrt. Und wenn ein anderes Produkt damit bestellt werden soll, muss die Zuordnung des Knopfes neu vorgenommen werden.
Gesetze geben klare Linie vor
Anders als Amazon halten es die Verbraucherschützer für zwingend erforderlich, dass die Bestellung von Produkten über einen Knopf erfolgen muss, der mit der Beschriftung "zahlungspflichtig bestellen" versehen ist. Alternativ wäre auch ein vergleichbarer, aber ebenso eindeutiger Wortlaut möglich. Der Dash-Button ist hingegen gar nicht beschriftet. Hier hat sich Amazon dagegen entschieden, den Dash-Button mit einem passenden Wortlaut auf den Markt zu bringen.
Mit der Formulierung "zahlungspflichtig bestellen" will der Gesetzgeber Verbraucher davor bewahren, unbewusst Verträge im Internet zu schließen, denn ein Kauf stellt einen Vertragsabschluss dar. Nach Amazons Rechtsauffassung ist ein Druck auf den Dash-Button so eindeutig und klar, dass die Bezeichnung nicht notwendig ist, die von den hiesigen Gesetzen vorgeschrieben wird.
Preis wird vor dem Kauf nicht angezeigt
Diese Auffassung teilen die Verbraucherschützer nicht. Sie gehen davon aus, dass der Dash-Button nicht den gesetzlichen Regelungen entspricht. Sie bemängeln außerdem, dass weder der Gesamtpreis noch die Informationen zum Widerrufsrecht vor dem Kauf zu sehen sind. Denn bei Kaufverträgen sei der Preis ein zentrales Element - und er werde bei vielen Onlinehändlern teils im Stundentakt verändert, sagen die Verbraucherschützer.
Der Käufer würde nicht sehen, wenn das Produkt etwa bei einem Marketplace-Händler günstiger ist, sondern würde immer den höheren Preis bezahlen. Verbraucher laufen Gefahr, die Übersicht zu verlieren, wenn sie mehrere Dash-Buttons nutzen und damit verschiedene Produkte bestellen. Sie könnten demnach mehr Geld ausgeben, als sie eigentlich möchten.
Speicherung des WLAN-Kennwortes wird nicht empfohlen |
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Vor allem sind das die gleichen Leute die auch wählen dürfen.
Ich steige an dieser Stelle aus, weil mir Deine (für mich) sehr arrogante Darstellung...
Nicht ganz. Dann ist die Chance gross, dass der Benutzer das am nächsten Morgen vor der...
Aber wenn es einer aus böswilligkeit tut? Dann muss ich auch nacher beweisen, dass ich...