Klage gegen Apple: Angeblicher iPhone-Erfinder will 21 Milliarden US-Dollar

Schadensersatz in Milliardenhöhe verlangt ein amerikanischer Erfinder von Apple. Er will das iPhone lange vor dem Konzern erfunden haben und beginnt einen kuriosen Rechtsstreit.

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Dieses Gerät soll Apple für das iPhone kopiert haben.
Dieses Gerät soll Apple für das iPhone kopiert haben. (Bild: Klageschrift von Thomas S. Ross)

Neun Jahre nach Veröffentlichung des ersten iPhone hat in den USA ein Erfinder Apple in den USA verklagt, weil der Konzern mit dem Smartphone gegen einen Patentantrag verstoßen habe. Der Erfinder Thomas S. Ross will bereits 1992 das iPhone erfunden haben. Der Patentantrag, auf dem die Klage beruht, existiert allerdings seit 21 Jahren nicht mehr.

In der Klageschrift verlangt Ross von Apple Schadensersatz. Dessen Höhe dürfte nach Berechnungen von Golem.de mindestens 21 Milliarden US-Dollar betragen. Denn darin enthalten sind auch Beteiligungen an Apples jährlichem Umsatz, den wir anhand des Umsatzes berechnet haben, den Apple vergangenes Jahr erwirtschaftet hat.

  • Konzeptzeichnung aus dem Patent von Thomas S. Ross (Quelle: Klageschrift von Thomas S. Ross)
  • Konzeptzeichnung aus dem Patent von Thomas S. Ross (Quelle: Klageschrift von Thomas S. Ross)
Konzeptzeichnung aus dem Patent von Thomas S. Ross (Quelle: Klageschrift von Thomas S. Ross)

Ross beruft sich auf eine Patentanmeldung aus dem Jahr 1992, die allerdings 1995 wieder gelöscht wurde. Der Grund dafür war, dass Ross die fälligen Gebühren nicht gezahlt hatte. Demnach existierte der Antrag seit zwölf Jahren nicht mehr, als Apple das iPhone 2007 vorstellte. Unklar ist auch, warum Ross Apple erst jetzt verklagt - neun Jahre nach dem Verkaufsstart des ersten iPhones. Ein Produkt ist aus Ross' Patentantrag nie entstanden.

Zeichnungen zeigen das von Ross erdachte Gerät

Ross hat der Klageschrift Zeichnungen aus seinem damaligen Patentantrag beigefügt. Demnach beschreibt er in seinen Zeichnungen ein Gerät, das aus zwei Komponenten besteht und sich zusammenklappen lässt. Die eine Komponente ist zum Lesen gedacht, hat einen Bildschirm, Vor- und Zurücktasten sowie einem Tastenblock. Es soll mit MS-DOS laufen und einen Einschub für 3,5-Zoll-Disketten sowie einen andockbaren Akku haben.

Die Schreibkomponente verfügt ebenfalls über einen Bildschirm, hat aber zusätzlich eine vollwertige Tastatur. Beide Komponenten haben Solarzellen. Optional wird eine Antenne für Mobilfunktechnik erwähnt. In der Klageschrift gibt Ross an, dass es sich bei den Bildschirmen um Touchscreens handele - in den Konzeptzeichnungen fehlt allerdings jeder Hinweis darauf, obwohl sonst viele Details zur technischen Ausstattung genannt werden.

Bekanntermaßen hat Apples iPhone keinen Steckplatz für Disketten und auch nicht für Speicherkarten. Auch eine physische Tastatur ist nicht vorhanden. Außerdem gibt es kein iPhone-Modell mit einem Klappmechanismus.

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Thiesi 04. Jul 2016

Nun, wenn ich mal die in der Vergangenheit gesammelten Datenpunkte nehme und daraus eine...

ip (Golem.de) 01. Jul 2016

vielen Dank für den Hinweis, wir haben den Fehler korrigiert und bitten um Entschuldigung.

Trollversteher 01. Jul 2016

Also war es kein Smartphone sondern ein PDA, und die gab es schon lange, lange vorher...

Lemo 01. Jul 2016

Was beiden Seiten absolut bekannt und recht war, also wieso der Wind?



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