Kontrollflüge: Frankfurter Flughafen testet Drohnen-Einsatz

Am Frankfurter Flughafen haben die Lufthansa, Fraport und die Deutsche Flugsicherung erfolgreich den Einsatz von Multicoptern im Flugbetrieb getestet. Die Fluggeräte können hier beispielsweise zur Inspektion von Landebahnen genutzt werden.

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Ein Multicopter im Einsatz am Frankfurter Flughafen
Ein Multicopter im Einsatz am Frankfurter Flughafen (Bild: oro-photography)

Am Frankfurter Flughafen sind Anfang Dezember 2015 nicht nur wie gewohnt Flugzeuge durch die Luft geflogen: Der Flughafenbetreiber Fraport, die Deutsche Flugsicherung sowie Lufthansa Aerial Services haben den Einsatz von Multicoptern, umgangssprachlich auch Drohnen genannt, im Flugbetrieb getestet.

  • Ein Multicopter im Einsatz am Frankfurter Flughafen (Bild: oro-photography)
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  • Ein Multicopter im Einsatz am Frankfurter Flughafen (Bild: oro-photography)
  • Ein Multicopter im Einsatz am Frankfurter Flughafen (Bild: oro-photography)
Ein Multicopter im Einsatz am Frankfurter Flughafen (Bild: oro-photography)

Während einer verkehrsärmeren Zeit fanden in einem Zeitraum von zwei Stunden Testflüge über der zu dieser Zeit nicht genutzten Landebahn Nordwest statt. Ziel des positiv verlaufenen Tests war unter anderem die Überprüfung, ob ein mit einem speziellen Transponder ausgestatteter Multicopter tatsächlich auf den Überwachungssystemen des Flughafens und von Flugzeugen sichtbar ist. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um derartige Fluggeräte im Flugbetrieb verwenden zu können.

Copter können für Kontrolle und Überwachung genutzt werden

Mögliche Einsatzgebiete für Drohnen an Flughäfen liegen im Bereich der Kontrolle und Überwachung. So könnten mit Multicoptern beispielsweise Start- und Landebahnen auf Fremdkörper hin untersucht werden. Außerdem kann die Topografie vermessen werden, was während des Tests am Beispiel des Gebäudes der Flughafenfeuerwehr erprobt wurde. Auch andere Industrieanlagen könnten von einer Copterüberwachung profitieren.

Im Vorfeld der Tests mussten zahlreiche Genehmigungen eingeholt und Absprachen zwischen den einzelnen Akteuren getroffen werden. Der Einsatz von unbemannten Fluggeräten innerhalb der Flugsicherheitszonen von Flughäfen ist rechtlich sehr strikt geregelt. Daher dürfen auch Privatpersonen in der Umgebung eines Flughafens nicht ohne Erlaubnis ihren Copter abheben lassen.

In der Vergangenheit kam es bereits zu einigen Zwischenfällen und Beinahezusammenstößen. In den USA hat die Luftfahrtbehörde jetzt angeordnet, dass sich jeder private Copterpilot registrieren lassen muss. Die persönliche Registrierungsnummer muss auf all seinen Fluggeräten angebracht werden.

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