Vorratsdatenspeicherung: Bundestag beschließt "Goldstandard des Datenschutzes"

Der Deutsche Bundestag hat trotz massiver Kritik mit großer Mehrheit die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Oppositionsparteien und Bürgerrechtler haben bereits angekündigt, das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

Artikel veröffentlicht am ,
Aktivisten protestierten heute morgen gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung.
Aktivisten protestierten heute morgen gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. (Bild: Digitale Gesellschaft/CC-BY-SA 2.0)

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat heute die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Oppositionsparteien innerhalb und außerhalb des Parlaments und Bürger- und Menschenrechtsorganisationen haben bereits angekündigt, gegen das Gesetz in Karlsruhe zu klagen.

Inhalt:
  1. Vorratsdatenspeicherung: Bundestag beschließt "Goldstandard des Datenschutzes"
  2. Breite Kritik von Verbänden und Zivilgesellschaft

Telekommunikationsdaten werden spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes für zehn Wochen gespeichert werden, Standortdaten von Mobiltelefonen vier Wochen. Inhaltsdaten und E-Mails sind von der Überwachung ausgenommen. Das Gesetz soll 36 Monate nach der Einführung evaluiert werden. 404 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 148 dagegen und 7 enthielten sich der Stimme.

Alle 275 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion stimmten bei der namentlichen Abstimmung für das Gesetz. 129 Parlamentarier der SPD votierten mit Ja, 43 dagegen und 14 hatten nicht abgestimmt. Linke und Grüne stimmten jeweils geschlossen mit Nein - mit 52 beziehungsweise 53 Stimmen.

Koalition verteidigt das Gesetz

Die Redner der Koalitionsfraktionen verteidigten das Gesetz. Die von der EU-Kommission kritisierte Speicherung der angehäuften Daten im Inland werde für ein gutes Sicherheitsniveau sorgen. Auch die umstrittenen Regelungen zur Datenhehlerei würden eine wichtige Schutzlücke schließen - und nicht, wie die Opposition und zahlreiche Verbände es kritisieren, Whistleblower und die Pressefreiheit einschränken. Justizminister Heiko Maas sagte während der Debatte, dass "bei Rechtsanwälten nicht die Anonymität der Kommunikation geschützt sei" - deshalb könnten die Daten ruhig gespeichert werden, das Zugriffsverbot würde zum Schutz ausreichen.

Das Gesetz führe nicht zu einer uferlosen Überwachung, sagte der Unionsabgeordnete Volker Ullrich. Vielmehr werde damit eine "digitale Spurensicherung" eingeführt. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werde einen "Goldstandard des Datenschutzes" einführen.

  • Nur wenige Abgeordnete der Koalitionsfraktionen haben gegen das Gesetz gestimmt. Quelle: Screenshot Golem.de
  • Aktivisten protestierten heute morgen gegen das Gesetz. Quelle: Digitale Gesellschaft, CC-BY-SA 2.0
Nur wenige Abgeordnete der Koalitionsfraktionen haben gegen das Gesetz gestimmt. Quelle: Screenshot Golem.de

Die Opposition warf der Regierung "Ideologie" bei der Sicherheitsgesetzgebung vor. Die Erforderlichkeit der Datenspeicherung sei nach wie vor nicht belegt. Renate Künast, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, warnte davor, dass zentralisierte Datensammlungen Geheimdienste wie die NSA geradezu anzögen. Abgeordnete hielten Justizminister Maas alte Aussagen und Tweets vor, in denen er sich klar gegen entsprechende Regelungen positioniert hatte.

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Breite Kritik von Verbänden und Zivilgesellschaft 
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Anonymer Nutzer 02. Nov 2015

Einfach nur peinlich und leider wahr... Napoleon hatte recht X.x

Anonymer Nutzer 02. Nov 2015

Japs! Siehe den Film "Idiocracy"! Der erklärt ganz gut (der Anfang davon), was unser...

Anonymer Nutzer 02. Nov 2015

Es geht sogar noch weiter! Denn man hilft sogar beim Massenmord, indem man von hier...

Anonymer Nutzer 02. Nov 2015

Richtig! Es wird gespeichert, welche IP sich mit welcher IP zu welcher Uhrzeit und wie...



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