Apple Watch: Apples angebliche Schweizer Patentschwierigkeiten

Ein Apfel-Logo mit dem Wort Apple: Diese Wort-Bild-Marke hat sich der Schweizer Uhrenhersteller Leonard Timepieces im Jahr 1985 eintragen lassen. Einige Medien machen daraus eine Gefahr für den Marktstart der Apple Watch in der Schweiz, verwechseln jedoch einiges und schauen nicht ins Gesetz.

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Medienrummel um angebliches Verkaufsverbot für die Apple Watch in der Schweiz.
Medienrummel um angebliches Verkaufsverbot für die Apple Watch in der Schweiz. (Bild: Martin Abegglen/CC BY-SA 2.0)

Der Schweizer Sender RTS hat einen Bericht von Business Montres & Joaillerie aaufgegriffen, wonach das Unternehmen Leonard Timepieces sich vor ungefähr 30 Jahren eine Wort-Bild-Marke mit stilisiertem Apfel zusammen mit dem Wort Apple für die Nizza-Klasse 14 (Uhren und ihre Bestandteile sowie Schmuck) eintragen ließ. Apple sei es untersagt, die Uhr in der Schweiz auf den Markt zu bringen, schreibt RTS.

  • Bild-Wort-Marke P-343807 von Leonard Timepieces (Bild: Swissreg)
Bild-Wort-Marke P-343807 von Leonard Timepieces (Bild: Swissreg)

Die Schweiz gehört nicht zu den Ländern, in denen die Apple Watch zum allgemeinen Verkaufsstart angeboten werden soll. Die Nachrichtenagentur Reuters und zahlreiche andere französischsprachige und internationale Medien griffen die Geschichte dennoch auf und schreiben teils von einem Patent, das dafür sorge, dass Apple seine Smartwatch bis zum 5. Dezember 2015 nicht in der Schweiz verkaufen dürfe. Das stimmt so nicht.

Zum einen ist eine Wort-Bild-Marke kein Patent, sondern ein Markenschutz. Dieser kann nach einer Frist von zehn Jahren wieder um zehn Jahre verlängert werden. Das ist sogar noch in einer Karenzzeit von einem halben Jahr danach möglich. Ein Patentschutz würde hingegen keine Abbildung in Verbindung mit bestimmten Warenklassen betreffen, sondern ist eine geistige Erfindung.

Ein Blick ins schweizerische Markenregister offenbart für die Bild-Wort-Marke P-343807 noch mehr Informationen: Am 15.06.2005 erfolgte eine Verlängerung für zehn Jahre. Würde Leonard Timepieces danach wieder eine Verlängerung beantragen, liefe die Marke erst 2025 aus, wie auch der Schweizer Rechtsanwalt Martin Steiger auf seiner Website schreibt. Einige Medien verwechselten sogar hier Schutzfristen von Patenten mit denen von Marken. Die maximale Schutzfrist für ein Patent liegt in den meisten Ländern bei 20 Jahren.

Ein automatisches Verkaufsverbot für die Apple Watch kann es aufgrund einer eingetragenen Wort-Bild-Marke jedoch gar nicht geben, wie ein Blick ins Schweizer Markenschutzgesetz (MSchG), Art. 13 verrät. Der Markeninhaber kann es demnach anderen verbieten, sein Zeichen zu gebrauchen. Das müsste der Markeninhaber jedoch durchsetzen. Gelingen kann ihm das nur (Art. 3, MSchG), wenn er eine ältere Marke besitzt, eine Verwechslungsgefahr gegeben ist und der Gegner die Marke in der gleichen oder ähnlichen Weise verwendet. Dabei geht es wohlgemerkt nicht lediglich um den Schriftzug oder um den Apfel, sondern um beides in der eingetragenen Kombination.

Zudem müsse die eigene Marke auch innerhalb der letzten fünf Jahre genutzt worden sein oder ihre geplante Benutzung glaubhaft gemacht werden, berichtet Rechtsanwalt Steiger und zitiert Art. 11 und 12 MSchG. Von einem Markenrechtsstreit zwischen Leonard Timepieces und Apple ist derzeit nichts bekannt.

Zudem versucht Apple, vier Marken im Zusammenhang mit der Apple Watch im schweizerischen Markenregister anzumelden, wie Steiger im September 2014 kurz nach der Vorstellung der Apple Watch berichtete. Diese Anträge sind alle noch anhängig.

Die Apple Watch ist das erste neue Gerät unter Firmenchef Tim Cook und soll zuerst unter anderem in den USA und Deutschland verkauft werden. Die Apple Watch soll mit den neueren iPhone-Modellen kompatibel sein.

Schweizer Uhrenhersteller gegen Apple

Die Einführung der Apple Watch wird von Schweizer Uhrenherstellern kritisch betrachtet. So gründeten mehrere Uhrenhersteller die Plattform MotionX, mit der sich Smartwatch-Funktionen in klassische Uhren integrieren lassen können. Mit dem Modul ließen sich Bluetooth und ein Bewegungssensor samt Antrieb für einen Fortschrittszeiger unterbringen. Zur Apple Watch stellen die Schweizer Uhren jedoch mangels der Benachrichtigungsfunktion keine wirkliche Konkurrenz dar.

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zettifour 07. Apr 2015

So ein Klapperband hat auch meine (sehr teuere) alte Sector (als sie noch nicht von...

Bleistiftspitze 07. Apr 2015

Der Text im Link wiederspricht dem Text von Golem nicht, entsprechend stimmen beide...

Lord Gamma 06. Apr 2015

Doch, auch dort ging es um die Durchsetzung von Markenrechten, die mit Apple zu tun haben.

Anonymer Nutzer 06. Apr 2015

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/markenstreit-cafe-apfelkind-besiegt-apple-1.1784653...



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