ARM-SoCs: Samsung und Nvidia streiten um Benchmarks von K1 und Exynos

Nvidia wirft Samsung Patentverletzung vor, Samsung reagiert mit mit Anschuldigungen zu irreführenden Benchmarks. Ein kleines Unternehmen gerät dabei zwischen die Fronten.

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Das Shield-Tablet
Das Shield-Tablet (Bild: Nico Ernst/Golem.de)

Auf Klage folgt Gegenklage: Nvidia bezeichnet in seinem Blog Samsungs aktuelles juristisches Manöver als "vorhersehbare Taktik". Das US-Unternehmen hatte im September 2014 den koreanischen Konkurrenten sowie Qualcomm wegen Verletzung von Patenten verklagt. Samsung reagiert jetzt mit einer eigenen Klage, die Nvidia beschuldigt, verzerrte und geschönte Benchmarks von der 32-Bit-Version des Tegra K1 im Shield-Tablet veröffentlicht zu haben.

In eigenen Tests, die Nvidia nun erneut vorgelegt hat, ist der K1 mit Shield in fast allen Benchmarks schneller als der Exynos 5433 von Samsung, der im Galaxy Note 4 gemessen wurde. Nvidia behauptet, dass beide Geräte "out of the box" getestet wurden - also offenbar mit Werkseinstellungen. Daher, so Nvidia, seien die Vorwürfe schlicht falsch.

  • Nvidias umstrittene Benchmarks (Bild: Nvidia)
Nvidias umstrittene Benchmarks (Bild: Nvidia)

In der Klage von Samsung, die bei Slideshare einsehbar ist, wird auch Velocity Micro Patentverletzung vorgeworfen. Das US-Unternehmen stellt vor allem Gaming-PCs mit Nvidia-Grafikkarten her und bewirbt seine Produkte recht aggressiv. Es ist keine neue Taktik, auch den Kunden eines Patentinhabers quasi als Beleg in Patentstreits zu verwickeln. Nvidia stellt sich hinter seinen Kunden: "Das ist nicht Velocitys Kampf". Nach Meinung des Geforce- und Tegra-Herstellers will Samsung den Prozess in Virgina führen, wo Velocity angesiedelt ist. Dieser Bundesstaat soll laut Nvidia schneller Verhandlungen eröffnen, als es bei anderen Gerichtsorten in den USA üblich ist.

Das Spiel aus Klage und Gegenklage ist bei Patentstreitigkeiten das übliche Prozedere. Beide Unternehmen werfen sich wechselseitige Verletzungen der geschützten Erfindungen vor, um sich schließlich auf einen Vergleich zu einigen. Dabei wird in der Regel beiden Firmen die Nutzung der Patente des anderen erlaubt, oft werden dabei auch Zeiträume und Lizenzzahlungen vereinbart.

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