Im Namen des Volkes: Piraten fordern kostenfreien Zugriff auf Gerichtsurteile
Die Piratenpartei fordert einen bundesweit kostenlosen Zugang zu in Deutschland gefällten Gerichtsurteilen. Es sei untragbar, dass Firmen Exklusivrechte auf gemeinfreie Gesetze und Gerichtsentscheidungen hätten - und freie Urteilsdatenbanken wie Openjur benachteiligt würden.
Anbieter wie Openjur.de sollen Urteile künftig ohne eigene Kosten und ohne Kosten für den Bürger öffentlich zugänglich machen dürfen. Das fordert die Piratenpartei Schleswig-Holstein in einer Pressemitteilung. Im Internet würden damit gut auffindbare Informationsquellen zur aktuellen Gesetzeslage geschaffen, die allen Bürgern zur Verfügung stünden.
Der von den Politikern nun geforderte bundesweit kostenfreie Zugriff auf Gerichtsurteile ist jedoch vorerst Wunschdenken. Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Schleswig vom 20. Dezember 2011 sollen die Betreiber der kostenlos zugänglichen Urteilsdatenbank Openjur.de für jedes dort veröffentlichte Urteil 12,50 Euro zahlen.
"Gerichtsurteile ergehen in Deutschland im Namen des Volkes und sollten diesem daher auch gebührenfrei zugänglich gemacht werden", sagte Torge Schmidt, Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein. "Dass private oder halbstaatliche Firmen im Rahmen von vorwiegend geheimen Verträgen Exklusivrechte haben und dadurch mit öffentlich finanzierten Daten Geld verdienen können, ist untragbar."
Anspruch und Wirklichkeit
Schmidt sieht nun das Justizministerium gefordert, es müsse unmissverständlich und flächendeckend in ganz Deutschland dafür sorgen, dass künftig Urteile kostenfrei und zeitnah jedem Bürger "ohne Wenn und Aber" zur Verfügung gestellt würden.
Damit spielt Schmidt auf die enge geschäftliche Verbindung von Staat und Datenbanken wie Juris an. Die finanziellen Interessen dahinter beschrieb der Spiegel in seinem im April 2011 veröffentlichten Bericht "Jura-Datenbanken: So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile".
Auch Anwalt und Blogger Udo Vetter sieht Änderungsbedarf. In einer "immer mehr verrechtlichten Gesellschaft" sei es eine tolle Sache, dass sich Urteile heutzutage zur Orientierung im Privat- und Arbeitsleben googeln lassen. Vetter erklärte auf Law-Blog.de dazu: "Da könnte der Staat durchaus seinen Beitrag leisten und bei Projekten wie Openjur, immerhin ein gemeinnütziger und für seine Arbeit preisgekrönter Verein, einfach mal nicht die Hand aufhalten."
Der Openjur e. V. setzt sich seit 2009 für die freie Verfügbarkeit von Gerichtsentscheidungen und Gesetzen ein. Nicht jedes Bundesland ist jedoch gleichermaßen vom Open Access überzeugt, ein Beispiel ist Bayern.
DIN Normen werden nicht nur von der Industrie sondern auch von den Behörden oder...
Auch da werden Pfründe verteilt bzw. geschaffen - auch aus Transparenzgründen müssten...
Hallo zusammen, natürlich sollten auch gleich alle Bebauungspläne, Flächennutzungspläne...
@Held vom Erdbeerfeld: OK, dann ist es machbar. Wenn sich die Portale um eine...