Überwachung: Vorratsdatenspeicherung gibt es bei der Telekom weiter

Daten des Grünen-Politikers Malte Spitz legen nahe, dass die Telekom im Mobilfunkbereich unnötig viele Kundendaten vorhält. Einziger Unterschied zur Vorratsdatenspeicherung: die Speicherdauer.

Artikel veröffentlicht am , Patrick Beuth/Zeit Online
Korrelation zwischen Gesprächsteilnehmer und Uhrzeit und wie ähnlich diese sind
Korrelation zwischen Gesprächsteilnehmer und Uhrzeit und wie ähnlich diese sind (Bild: Michael Kreil/Open Data City/CC BY 3.0)

Die deutschen Mobilfunkanbieter speichern weiterhin alle sogenannten Verkehrsdaten ihrer Kunden, obwohl es dafür keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Der einzige Unterschied zur Vorratsdatenspeicherung bestehe in der Speicherdauer, sagt Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen. Sein konkreter Vorwurf: Die Telekom halte exakt die Datensätze aller Kunden vor, die bei der Vorratsdatenspeicherung verlangt würden, obwohl nicht alle rechnungsrelevant seien.

Inhalt:
  1. Überwachung: Vorratsdatenspeicherung gibt es bei der Telekom weiter
  2. Telekom arbeitet immer noch an Verkürzung der Speicherfristen

Das Bundesverfassungsgericht hatte das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Seitdem streiten sich Union und FDP über eine neue Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie. Spitz hatte im vergangenen Jahr die Herausgabe seiner Verkehrsdaten für einen Zeitraum von sechs Monaten bei der Telekom eingeklagt. Die Daten hatte er Zeit Online zur Verfügung gestellt. In Kombination mit weiteren öffentlich zugänglichen Daten über ihn, etwa seinen Einträgen bei Twitter, ergaben die Telekom-Daten ein präzises Bewegungsprofil.

  • Korrelation zwischen Gesprächsteilnehmer und Uhrzeit und wie ähnlich diese sind
  • Regelmäßigkeit der Kommunikation auf den Tag verteilt zu den zehn häufigsten Anschlüssen
  • Malte Spitz
Korrelation zwischen Gesprächsteilnehmer und Uhrzeit und wie ähnlich diese sind

Nun hat sich Spitz erneut Verkehrsdaten aushändigen lassen. Dabei handelt es sich um Verbindungs- und Standortdaten, die die Telekom zwischen September 2011 und Oktober 2011 erhoben und gespeichert hat. Das Ergebnis: Die Telekom speichert Daten aus 29 Kategorien, darunter auch solche, die nicht nötig sind, um eine Rechnung zu erstellen. Das betrifft etwa Verbindungsdaten von eingehenden SMS, die kostenlos sind. Ein Mobilfunkanbieter darf laut Telekommunikationsgesetz, § 96 und 97, aber nur dann Daten speichern, wenn sie zur Abrechnung oder für die Aufrechterhaltung der Verbindungen relevant sind.

Die Speicherpraxis der Telekom verstoße deshalb "eindeutig gegen das Ziel der Datensparsamkeit", kritisiert der Grünen-Politiker. Entscheidend aber sei, dass sich die gegenwärtige Speicherpraxis des Mobilfunkanbieters nur hinsichtlich der Speicherdauer von der Vorratsdatenspeicherung unterscheidet, wie sie die EU-Richtlinie vorsieht. Die Telekom speichert Daten für 30 Tage, die Richtlinie sieht mindestens sechs Monate vor. Das Unternehmen kopiere die Daten nach der Erhebung in eine gesonderte Datenbank, die speziell für staatliche Anfragen gepflegt wird, sagt Spitz. Die Telekom bestätigt das Zeit Online: "Im Interesse eines ungestörten Abrechnungsprozesses entlasten Telekommunikationsunternehmen ihre Datenbanken von nicht betriebsrelevanten Abfragen. Die Behördenauskünfte, zu denen die aktuelle Gesetzeslage nach richterlichem Beschluss die Unternehmen verpflichtet, erfolgt daher aus IT-technischen Notwendigkeiten aus einer Datenbank, die eine Kopie der Hauptdatenbank ist", heißt es dazu und: "Dieses Prozedere ist dem Bundesdatenschutzbeauftragten bekannt."

Behörden können die gespeicherten Daten auf der Grundlage von § 100g der Strafprozessordnung, von verschiedenen Polizeiaufgabengesetzen der Länder sowie § 8a des Bundesverfassungsschutzgesetzes abfragen. Darauf haben sich die Polizeibehörden der Länder etwa bei den zuletzt bekanntgewordenen Funkzellenüberwachungen berufen.

Malte Spitz findet, "dass die deutschen Sicherheitsbehörden unnötig Hysterie verbreiten". Bundeskriminalamt, Innenminister und Polizei hätten immer wieder eine "Sicherheitslücke" oder "Schutzlücke" bemängelt, solange es keine Vorratsdatenspeicherung gebe. "Was den Bereich der mobilen Kommunikationsverkehrsdaten angeht, scheint dies nicht zu stimmen", schreibt Spitz. Die Differenzierung ist hier wichtig: Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sieht neben den Mobilfunkverkehrsdaten auch eine Speicherung von Internetverkehrsdaten vor.

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Telekom arbeitet immer noch an Verkürzung der Speicherfristen 
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IrgendeinNutzer 29. Jan 2012

... die aber vielleicht die Dienste von "dort" nutzen. (Stichwort zum Beispiel das 1und1...

jayrworthington 27. Jan 2012

Leider findet man auch auf der Website von OpenDataCity kaum info's; sieht wohl aus als...

cry88 27. Jan 2012

nun das die telekom den besten support hat haben genügend tests un befragungen...

mister jack 27. Jan 2012

wo kein kläger da kein richter...



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