Galaxy Tab 10.1

Gericht hebt Verkaufsverbot weitgehend auf

Samsung darf das Galaxy Tab 10.1 nahezu überall in der EU wieder verkaufen, entschied das Landgericht Düsseldorf. Nur in Deutschland ist der Verkauf des Android-Tablets weiterhin untersagt.

Artikel veröffentlicht am ,
Streitobjekt: Samsungs Galaxy Tab 10.1
Streitobjekt: Samsungs Galaxy Tab 10.1 (Bild: Samsung)

Das Landgericht Düsseldorf hat die Zwangsvollstreckung des Verkaufsverbots für das Galaxy Tab 10.1 teilweise eingestellt, erklärte das Gericht Golem.de. In allen EU-Ländern außer Deutschland darf Samsung mit sofortiger Wirkung das Galaxy Tab 10.1 wieder vermarkten. Das Landgericht Düsseldorf hat damit auf einen Widerspruch Samsungs reagiert. In Deutschland gilt weiterhin Apples einstweilige Verfügung, wonach Samsung das Galaxy Tab 10.1 nicht verkaufen darf. Gleichwohl ist das Galaxy Tab 10.1 im deutschen Handel derzeit noch zu bekommen.

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Samsung Galaxy Tab 10.1

In Samsungs Widerspruchsschriftsatz wurde die Einstellung der Zwangsvollstreckung verlangt, wie sie nun erfolgt ist. Nach Ansicht Samsungs war das Landgericht Düsseldorf gar nicht dafür zuständig, ein EU-weites Verkaufsverbot zu erlassen. Samsung hat seinen Firmenhauptsitz außerhalb der EU. Daher dürfe das Landgericht Düsseldorf nur ein Verkaufsverbot erlassen, das für den Marktbereich Deutschlands gelte, so die Argumentation.

Wie das Landgericht Düsseldorf Golem.de erklärte, entschied die zuständige Kammer, dass der Widerspruch Zweifel an der am 9. August 2011 getroffenen Entscheidung rechtfertigt. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung gilt vorerst bis zum 25. August 2011. An diesem Tag gibt es am Landgericht Düsseldorf eine mündliche Verhandlung zu der Streitsache.

Rechtliche Zuständigkeit des Gerichts ist unklar

Nach Angaben des Landgerichts Düsseldorf hätte Apple auch kein EU-weites Verkaufsverbot durchsetzen können, wenn es den Antrag auf die einstweilige Verfügung an einem Gericht am Sitz des Harmonisierungsamts in Alicante eingereicht hätte. Demnach ist prinzipiell jedes Gericht in einem EU-Land befugt, ein EU-weites Verkaufsverbot zu verhängen. Allerdings ist strittig, wann diese Zuständigkeit gegeben ist. Rechtlich ist nicht geklärt, ob ein EU-weites Verkaufsverbot auch im einstweiligen Rechtsschutz erlassen werden darf. Außerdem ist unklar, ob diese Regelung überhaupt für Firmen gilt, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, wie es bei Samsung der Fall ist.

Apple hatte am 4. August 2011 beim Landgericht Düsseldorf einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Diese hatte das Gericht dann am 9. August 2011 erlassen, so dass das Galaxy Tab 10.1 für eine Woche nahezu EU-weit nicht verkauft werden durfte.

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chrulri 19. Aug 2011

da leben wir beide wohl nach grundverschiedenen ansichten. meiner meinung nach (haha, ja...

neocron 17. Aug 2011

farbe sollte egal sein ... ich weiss nicht ob die extra einfassung des bildschirms ein...

SuffiX 17. Aug 2011

danke devil. dem ist nichts hinzu zu fügen. .SuffiX

AndyGER 16. Aug 2011

Wo häuft sich da was genau? Und wo ist das belegt? Ich hoffe, nicht nur in der BLÖD am...



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