USK bilanziert: Mehr Prüfungen, weniger Verbote

USK erwartet 2010 mehr online vertriebene Spiele und eine Gesetzesänderung

Im Jahr 2009 hat die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle zwar mehr Computerspiele geprüft - aber trotzdem seltener eine Kennzeichnung und damit die allgemeine Verkaufsfreigabe verweigert. Grund: Die Anzahl der eingereichten Ego-Shooter ging stark zurück.

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USK bilanziert: Mehr Prüfungen, weniger Verbote

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat 2009 in 3.100 Verfahren Computerspiele dahingehend überprüft, ob und mit welcher Altersfreigabe sie in den Verkauf gelangen dürfen. Das sind 114 Verfahren mehr als 2008. Zu dem Zuwachs haben laut USK besonders Musikspiele und die Casualgames beigetragen.

2009 haben mehr als 80 Prozent aller eingereichten Spiele eine Freigabe von null, sechs oder zwölf Jahren erhalten. In weniger als sieben Prozent der Prüfverfahren vergaben die Obersten Landesjugendbehörden keine Freigabe für Jugendliche. In 1,1 Prozent der Fälle vergab die USK keine Kennzeichnung, was typischerweise wegen gewaltverherrlichender Inhalte geschieht - im Jahr zuvor wurde 1,4 Prozent der eingereichten Spiele die Freigabe verweigert.

"Im letzten Jahr gab es einen weiteren Rückgang bei den Ego-Shootern", erklärte Jürgen Hilse, der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden den Rückgang. Während Shooter 2008 noch 148 Prüfverfahren ausgemacht hätten, habe sich diese Zahl 2009 mit 66 Verfahren mehr als halbiert. Die meisten zur Freigabe durch die Obersten Landesjugendbehörden beantragten Produkte sind wie in den Jahren zuvor Geschicklichkeitsspiele (13 Prozent), gefolgt von Denkspielen (11,8 Prozent).

Die stationären und tragbaren Konsolen sind inzwischen die vorherrschenden Spielplattformen in Deutschland und machen auch bei der USK die große Mehrheit aus. Der Anteil geprüfter PC-Titel blieb dagegen unter 40 Prozent. Seit Gründung der USK im September 1994 wurden 26.600 Prüfverfahren abgeschlossen.

Für 2010 erwartet die USK eine Änderung der Jugendmedienschutzgesetze und eine Hinwendung zur digitalen Distribution. "Gerade kleine Spiele, vermehrt aber auch größere Produktionen, werden nur noch online erscheinen", sagte Felix Falk, Geschäftsführer der USK. Onlinespiele darf die USK derzeit nicht prüfen, da nach momentaner Rechtslage immer ein Datenträger zur Prüfung vorliegen muss. Falk erwartet, dass dies im Zuge der derzeitigen Debatte um die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags geändert wird.

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admin 28. Jan 2010

zensur ist und bleibt "kontrolle fremden geistigen eigentums !" und indizierung ist...

gagabubu 28. Jan 2010

nicht entweder oder, sondern sowohl teuerer als auch teilweise nicht erhältlich.

gagabubu 28. Jan 2010

das gekeife von wegen jugendschutz hat die preise der spiele dermaßen in die höhe...

M_Kessel 27. Jan 2010

Der "Staat" kommt mir nicht in meine Wohnung, somit sind alle Jugendschutzgebote ab der...



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